Das erste von insgesamt vier Essays, die sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunft von Massenmedien und Sozialen Medien auch politisch verantwortlich gestaltet werden können. Karoline Steinbock nimmt hierfür den Begriff der Medienkompetenz in den Blick – und hinterfragt mit spitzer Feder, wie in einer zukunftsfähigen Gesellschaft verantwortungsvolle Mediennutzung gefördert werden kann.
Medienkompetenz bedeutet Teilhabe: Etablierung einer zivilgesellschaftlichen Medien- und Kommunikationspolitik
Unsere Medienlandschaft ist im Wandel. Neben klassischen Massenmedien spielen Intermediäre eine immer größere Rolle, was neue Herausforderungen für die Medienregulierung mit sich bringt. Durch Social Media verschmilzt Individualkommunikation mit gesellschaftlicher Kommunikation. Algorithmen beeinflussen, welches Wissen und welche Informationen wir bekommen. Medienintermediäre prägen also aktiv unseren Alltag mit, denn wenn wir etwas suchen, möchten wir ein konkretes Ergebnis und keine Auswahl an gesellschaftlich relevanten Aspekten. Unsere Erwartungen an Intermediäre müssen daher immer wieder neu bedacht werden und in eine der digitalen Zeit angepassten Medienpolitik einfließen. Eine Medienpolitik und -regulierung sollte daher stets flexibel angepasst werden. Das fängt schon bei der Bezeichnung an. Medienpolitik definiere die öffentliche, medial vermittelte Kommunikation vor allem über Massenmedien (vgl. Katzenbach 2018, S. 21ff.). Kommunikationspolitik dagegen umfasse Regelungen für die Individualkommunikation (vgl. ebd.). Medienpolitik setze ihren Fokus auf Medienorganisation und Strukturen, Kommunikationspolitik auf die Kommunikation an sich (vgl. ebd.). Mit dem Medienstaatsvertrag ist der Staat einen Schritt in Richtung der Regulierung von Medienintermediäre gegangen. Was allerdings zu kurz kommt, ist der Blick auf die, die über Medien kommunizieren und sie mitgestalten. Nutzer:innen werden nach wie vor nicht in die Medien- und Kommunikationspolitik mit einbezogen. Medienpolitik sollte an diesem Punkt noch einen Schritt weitergedacht werden. Otfried Jarren schlägt dazu vor, einen staatsfernen Kommunikationsrat zu etablieren (vgl. Jarren 2019). Bürger:innen könnten hier als ein Akteur neben viele weiteren an der Ausgestaltung von Normen, Regeln und Verboten beteiligt werden (vgl. ebd.). Das Wichtigste dabei seien aufgeklärte und kompetente Nutzer:innen (vgl. ebd., S. 77). Um aufgeklärt und kompetent zu sein, ist vor allem eins zentral – Medienkompetenz. Eine Beteiligung der Anwender:innen stellt folglich zwei Forderungen: Für eine Beteiligung der Rezipient:innen muss deren Medienkompetenz gestärkt werden. Des Weiteren ist der Staat verpflichtet den rechtlichen Rahmen setzte, um die Selbstorganisation der Nutzer zu fördern.
Was bisher in der Medienpolitik fehlt, sind klare Strukturen, wie neben Politiker:innen andere Akteur:innen einbezogen werden können. Strukturen der Medienpolitik seien im föderalen Deutschland generell recht komplex und unübersichtlich (vgl. Vesting 2016). Das Zusammenspiel aus Bund und Ländern erschwere durch Konstrukte wie das Einstimmigkeitsprinzip die politischen Abstimmungen (vgl. ebd.). Wie es zu Entscheidungen komme, ist für Bürger:innen oft nicht transparent gestaltet (vgl. Böll.Fokus 2020). Die Abstimmung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrages im Dezember 2020 hat das noch einmal vor Augen geführt. Dabei betrifft Medienpolitik jeden einzelnen. Vielleicht heute mehr denn je.
Einzelne Versuche Nutzer:innen an Medienpolitik zu beteiligen, gibt es bereits. Der Verein zur Etablierung von Publikumsräten e.V. hat sich so zum Beispiel die Installation von Publikumsräten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Ziel gesetzt (vgl. Publikumsrat.de 2021). Sie plädieren für mehr Vielfalt, Partizipation und Transparenz (vgl. ebd.). In einer Media Governance wäre genau das möglich. Was ist jetzt der Unterschied zwischen Medienpolitik und einer Media Governance? Nun hinter Media Governance steht ein einfacher Gedanke: Es solle eine Pluralisierung von Akteur:innen und Plattformen erzeugt werden, um über Regulierungen sowie eine integrative Sicht auf diese und gesellschaftliche Kommunikation zu diskutieren (vgl. Katenzbach 2018, S. 34f.). An der Diskussion und Durchsetzung werden nicht-staatliche, private oder bürgerliche Akteur:innen beteiligt (vgl. Puppis 2010, S. 137ff.). Es gehe also darum gemeinsam verbindliche Regeln für Medienstrukturen, -inhalte und -handlungen zu schaffen und diese in Formen der Selbst- und Ko-Regulierung festzulegen (vgl. Katzenbach 2018, S. 42). Als Selbst- und Ko-Regulierung von Medien habe Governance in Deutschland bereits eine lange Tradition (vgl. Betz & Kübler 2013, S. 34). Beispiele hierfür sind die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender, der Deutsche Presserat oder die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (vgl. ebd.). Der Medienbereich biete sich grundsätzlich für Governance-Strukturen an, da der Staat bei der Regulierung der Medien durch die Meinungs- und Medienfreiheit eingeschränkt sei (vgl. ebd.).
Generell werde das Konzept der Governance immer dann hervorgeholt, wenn der Staat als Regulierer an seine Grenzen stoße (vgl. ebd., S. 11f.). Denn es schwinge die Hoffnung mit, durch ein Einbeziehen der Zivilbevölkerung die Legitimität und Effektivität von Regulierungen zu steigern (vgl. ebd.). Da der Begriff der Governance bisher nicht präzise zu definieren sei, biete er so eine Chance, das Konzept unvoreingenommen und kreativ umzusetzen (vgl. ebd., S. 10). Werden aber staatliche und nicht-staatliche Regulierung kombiniert, können die Systeme sehr komplex und schwer durchschaubar werden (vgl. Schulz & Held 2007, S. 97f.). Meist fehle es an präzisen Vorgaben, Transparenz und einer konkreten Aufgabentrennung (vgl. ebd.). Was einer neu zu etablierenden Institution nicht passieren sollte, ist komplexer zu werden, als Medienpolitik ohnehin schon ist. Da die Dynamiken einer Governance nicht explizit definiert sind, ist nicht festgelegt, welche Akteur:innen eingebunden werden oder wie Regulierungen zu standen kommen. Bisher sei Medienpolitik und Regulierung in den Händen weniger Politiker:innen, die Perspektive der Rezipient:innen und Konsument:innen sei bislang nicht einbezogen worden (vgl. Jarren 2013, S. 59f.). Der Aufbau eines Kommunikationsrates, wie Jarren ihn fordert, setze eine Beteiligung aller Mitwirkenden voraus, um Normen und Regeln zu etablieren (vgl. Jarren 2019, S. 68). Neben Bürger:innen sollten bei Governance-Strukturen auch Wissenschaftler:innen, Medienschaffende, Medienunternehmen und Wirtschaftsakteur:innen eingebunden werden. Der Staat wird dadurch nur noch zu einem Akteur von vielen. Seine Aufgabe bestehe vorrangig in der Schaffung von Rahmenbedingungen (vgl. ebd., S. 68). Von ihm geht dann nicht mehr, wie bei Government-Strukturen üblich, alle Handlungsmacht aus. Eine ähnliche Idee stammt von Hans Hege, dem ehemaligen Leiter der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Er fordert die Etablierung einer Medienagentur durch die Aufspaltung der Landesmedienanstalten. Die Anstalten sollen ihre Aufgaben der Medienförderung und Medienkompetenz behalten, nur die Regulierung werde ausgelagert (vgl. Hege 2020). Helmut Hartung, der Herausgeber und Chefredakteur von medienpolitik.net, erweitert die Idee Heges noch. Als Medienagentur könnten die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und die Zentrale der Medienanstalten in Berlin zusammengeschlossen und im Kulturstaatsminister (BKM) angesiedelt werden (vgl. Medientage Mitteldeutschland Podcast 2020). Medienpolitik müsse heute über die Landesgrenzen hinausgedacht werden, denn auch Medienintermediäre hielten sich nicht an Grenzen (vgl. ebd.). Die Landesmedienanstalten können demnach einer Regulierung nicht mehr gerecht werden. Dennoch betraut der Medienstaatsvertrag sie mit neuen Aufgaben zur Überwachung der Intermediären. Eine Aufsplittung der Landesmedienanstalten stellt eine gute Ergänzung der Idee Jarrens dar. Allerdings sollte sie staatsfern etabliert werden. Denn eine staatsunabhängige Regulierungsorganisation mit Governance-Strukturen hätten hier einen besseren Überblick und eine vorteilhaftere Position für politische Diskussion. Ist eine solche Institution in der Bundesregierung angesiedelt, spielen politische Einflüsse, Wahlkampf und Kompetenzstreitigkeiten eine Rolle. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich an der Transparenz kaum etwas ändern wird. Unabhängig kann eine solche Institution schneller und besser agieren. Avshalom Ginsoar stellt noch ein Problem der Media Governance dar: Die Verantwortung über Verbote und Regeln liege dann in den Händen von Unternehmen, die vom Staat, der Wirtschaft und vom Markt reguliert werden (vgl. Ginsoar 2013, S. 370f.). Wie kann also vermieden werden, dass Organisationen nur ihre eigenen Interessen vertreten wollen? Denn der Gedanke, dass diese Vertreter:innen in einer solchen Regulierungsinstitution ausschließlich Belange der Allgemeinheit vertreten, bleibt Fiktion. Es muss dafür gesorgt werden, dass Entscheidungen des Rates auch durchgesetzt werden und relevante Auswirkungen haben. Die zentrale Frage lautet also: Wie lässt sich ein Top-Down-Ansatz mit einem Bottom-Up-Ansatz verbinden? Denn in einer Governance sollten Akteur:innen als gleichberechtigte Partner auftreten (vgl. Betz & Kübler 2013, S. 57). Eine neue Institution sollte nicht von hierarchischen Strukturen geprägt sein, sondern von einer Zusammenarbeit auf Basis von Verantwortlichkeit (vgl. ebd.).
Die Legitimität von Medien- und Kommunikationspolitik ist abhängig von der Akzeptanz der Regulierten – der Gesellschaft und der Medienunternehmen. Die Akzeptanz wiederum ist abhängig von der Verantwortung jedes Einzelnen. Legitimität werde, laut Maria Löblich, immer dann relevant, wenn neben dem Staat noch andere Akteur:innen an Medienpolitik beteiligt werden. Für die Wirksamkeit von Regelungen sei sie eine bedeutende Voraussetzung. Gleichzeitig könnten Medien Regulierungen ihre Legitimität jedoch auch absprechen. Neben der Zivilbevölkerung sollten auch Medienunternehmen und -schaffende an einer neuen Medienpolitik beteiligt werden, um eine rechtskräftige und anerkannte Institution zu etablieren. Sie müssen gemeinsam Normen und Regeln innerhalb einer vom Staat geschaffenen Institution erarbeiten, diskutieren und durchsetzen. Nutzer:innen müssen nachvollziehen, wie Gesetze und Regelungen geschaffen werden. Möglich sei dies nur über Kommunikation und öffentliche Debatten. Denn mit neuen Medien kommen immer neue Regulierungsprobleme hinzu, so Löblich. Kommunikation über Medienpolitik und Legitimität sollte also immer als öffentliche Debatte geführt werden, da diese kollektive Entscheidungen beeinflusse. Dort gehe es nicht nur um den Austausch von Argumenten, sondern auch um Geltung und Einfluss. Medienpolitik muss also raus aus den Hinterzimmern. (vgl. Löblich 2017, S. 430ff.)
Befassen sich nur Politiker:innen mit der Medien- und Kommunikationspolitik geben sie vor, was online gesagt und wie dort gehandelt werden darf. Politiker:innen führen Diskurse über für Büger:innen relevante Themen, ohne sie direkt mit einzubeziehen. Nach Michel Foucault ist ein Diskurs eine sprachliche Erzeugung von Realität (vgl. Hall 2018, S. 201). Diskurse seien Filter des Sagbaren, unserer Denk- und Handlungsweisen (vgl. ebd.). Sie legen demnach fest, wie über eine bestimmte Sache geredet werden darf und was nicht gesagt werden darf. Die Art, wie wir über Dinge sprechen, beeinflusst unser Handeln und unsere Wahrnehmung von Realität. Diskurse seien somit eng mit dem Machtbegriff verbunden, denn Macht strukturiere Diskurse (vgl. ebd., S. 203ff.). Macht lege fest, wie Diskurse sich manifestieren und was dadurch sagbar ist (vgl. ebd.). Es ist also relevant eine möglichst große Vielzahl an Meinung und Sichtweisen in einen Diskurs zu integrieren. Diskurse sollten Handlungsempfehlungen ergeben, die alle abholen und eine entsprechende Richtung vorgeben, in die wir uns bewegen. Ein entsprechend etablierter Kommunikationsrat bringt jedoch eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich – sowohl positive als auch negative. Nutzer:innen einzubeziehen, kann für Medienunternehmen von Bedeutung sein, da diese sich bisher kaum Gehör verschaffen können. Oft ist dies nur in Form von Beschwerden und Kritik möglich, wie auf dem Onlineportal programmbeschwerde.de. Es müssen allerdings Anreize geschaffen werden, warum Bürger:innen sich in Diskurse einbringen wollen. Der Staat müsse anerkennen, dass Nutzer:innen ein gewisses Interesse haben, sich in einem Kommunikationsrat zu beteiligen (vgl. Brosda & Schulz 2020).
Denn Nutzer:innen sollte ebenfalls entscheiden, welche Regulierungen, Gebote, Regeln oder Verbote in einer digitalen Gesellschaft angemessen sind. Sie sollten mitbestimmen, was richtig und notwendig ist, um Medien und Intermediäre zu regulieren, aber die Meinungsfreiheit nicht einzuschränken. Unsere heutige Medienlandschaft stellt Nutzer:innen vor die Herausforderung, eine Vielzahl verschiedener Medienangebote unterschiedlicher Medienanbietern kritisch einzuordnen. Auf dem Einzelnen lastet somit eine enorme Verantwortung. Jarren fordert durch die Etablierung eines Kommunikationsrates auch die Gestaltung einer gesellschaftlichen Verantwortungskultur (vgl. Jarren 2019). Jedoch diskutiert er nicht, wie diese aussehen oder entstehen könnte. Verantwortung bedeute, für etwas Geschehenes einzustehen oder ist eine Verpflichtung, im Rahmen der Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Notwendige und Richtige getan wird, ohne großen Schaden entstehen zu lassen (vgl. Duden 2021). Wie können gesellschaftliche Interessen repräsentiert werden, wie werde Transparenz gewährleistet und wie werden Entscheidungen geklärt? (vgl. Haas & Wellner 2007, S. 128). Dem kann nur mit einer entsprechenden Medienkompetenz begegnet werden.
Dafür muss ebenfalls das Unverständnis für Informationen etwas zu zahlen, aus der Welt geschaffen werden. Auch das gehört zu einer Verantwortungskultur. Denn Medienintermediäre stellen zudem das bisherige Geschäftsmodell der Medienunternehmen in Frage. Durch zahlreiche kostenfrei verfügbare Online-Inhalte sinkt die Zahlungsbereitschaft vieler Nutzer:innen. Hier gilt es wieder bewusst zu machen, dass eine vielfältige regionale Berichterstattung die bessere Alternative zu unvollständig recherchierten Online-Inhalten ist. Für diese Rechercheleistung sollte man bereit sein zu zahlen. Sei das in Form von Abos, Preisen pro Artikel oder durch den Rundfunkbeitrag. Kritischer Journalismus trägt einen großen Teil zu einer Meinungsbildung bei. Er liefert Informationen über das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen und Entwicklungen. Journalismus ermöglicht eine gesellschaftliche Teilhabe und sichert eine Meinungsvielfalt. Verantwortungskultur bedeute an dieser Stelle auch eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Denn ohne Medienvielfalt ist eine individuelle und öffentliche Meinungs- und Willensbildung nicht möglich. Dafür braucht es einen regionalen und kritischen Journalismus. Eine Verantwortungskultur und eine Regulierungsinstitution zu etablieren, wird allerdings nicht ohne Medienkompetenz funktionieren. Der wichtigste Punkt seien aufgeklärte und kompetente Nutzer:innen (vgl. Jarren 2019, S. 77), denn sonst kann ein gesellschaftspolitischer Diskurs nicht entstehen. Nutzer:innen, die sich jetzt beteiligen würden, besitzen meist schon genügend Medienkompetenzen oder haben ein großes Wissen über Medien. Dabei sollte jeder und jede soll die Möglichkeit bekommen, sich in unserer neuen Medienlandschaft zurechtzufinden. Jeder und jede sollte die Chance bekommen unsere Medienlandschaft mitzugestalten.
Medienkompetenz unterstützt Bürger:innen auch dabei, ihre Position in unserer heutigen Medienlandschaft besser einzuordnen. Durch soziale Medien verändere sich die Rolle der Nutzer:innen hin vom Rezipienten zum Produzenten, denn es komme zu einer Vermischung von Kommunikationsrollen, Interaktions- und Kommunikationsprozessen (vgl. Jarren 2019, S. 65). Jede Änderung an Regeln, Verboten oder Gesetzen betreffen sie direkt. Ein weiterer Grund, Bürger:innen in die Medienpolitik mit einzubeziehen. Sie können sich nun selbst miteinbringen, Beiträge erstellen und Meinungen teilen. Medienintermediäre wirken stark in den Bereich der Individualkommunikation hinein. Die bisherigen Regulierungsmaßnamen des Staates reichen dafür schlichtweg nicht mehr aus. Sie sind zu sehr auf die starren Kontrollen der traditionellen Massenmedien ausgelegt. Der Medienstaatsvertrag sieht ihr einige neue Regelungen vor. Er setzt auf eine Sicherung der Meinungs- und Medienvielfalt auf Plattformen sowie der Transparenz. Diese müssen zum Beispiel offenlegen, wie Algorithmen Beiträge selektieren. Die Kontrolle liegt dann bei den Landesmedienanstalten. Ja, auch das ist wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr Transparenz ist eine Möglichkeit, Nutzer:innen einen Einblick in die Arbeit von Medienunternehmen sowie die Selektion und Verbreitung von Inhalten und Informationen zu geben. Doch hilft das dabei, algorithmische Auswahlprozesse zu verstehen? Die Regulierung und Kontrolle von Inhalten allein den Plattformen zu überlassen, kann daher auch keine Ideallösung sein. Intermediäre vermitteln die Illusion einer Mitmachkultur, tatsächlich seien Mitgestaltungsmöglichkeiten der Anwender:innen jedoch kaum vorhanden (vgl. Wassmer & Jarren 2015, S. 62). Allerdings müsse man auch betrachten, dass nur ein Bruchteil der Nutzer:innen die Plattformen tatsächlich so aktiv nutzt wie angedacht (vgl. Betz & Kübler 2013, S. 35). Die meisten verwenden soziale Netzwerke eher passiv und konsumierend (vgl. ebd.).
Jarren und Wassmer kommen zu dem Ergebnis, dass AGBs und ANBs auf Plattformen wie YouTube, Twitter, Facebook und Wikipedia eine klare Unterscheidung von Geboten, Verboten, Regeln und Bedienungsinformationen fehle (vgl. ebd., S. 84). Nun ist aber Otfried Jarren jemand, dem man eine gute Medienkompetenz unterstellen kann. Meist werden AGBs jedoch einfach akzeptiert, ohne sie zu lesen, da sonst eine Nutzung der Plattform überhaupt nicht möglich ist. Wenn AGBs nicht gelesen werden, kann erst recht nicht beurteilt werden, ob Verbote und Regeln überarbeitet werden müssen. Hier schieben Plattformen die Verantwortung an den/die Anwender:in ab. Beim Löschen oder Melden von unangemessenen Inhalten oder beim Akzeptieren von Änderungen appellieren Plattformen gerne an die Eigenverantwortung der Nutzer:innen. Die Politik hat allerdings bisher vergessen, die benötigte Medienkompetenzen mit zu bedenken. Medienkompetenz beschränkt sich also nicht nur auf Wissen über Instrumente und Technologien. Vielmehr gehe es auch um die Vermittlung von kritischem Denken, darum Inhalte zu bewerten und zwischen Meinungen und Tatsachen zu unterscheiden (vgl. Biselli 2014; vgl. Landesmedienzentrum Baden-Württemberg 2021). Medienkompetenz sei ein vielseitiger Begriff und werde trotzdem unsere Zukunft massiv mitprägen, denn sie ermögliche allen eine aktive Teilnahme an demokratischen Prozessen (vgl. ebd.). Medien haben sich im Laufe der Zeit verändert und werden sich auch zukünftig weiterverändern. Medienkompetenz ist also dynamisch und muss sich an die vorhandenen Medien anpassen.
Wie wichtig das kritische Hinterfragen von Informationen im Netz geworden ist, zeigt auch die Corona-Pandemie noch einmal deutlich. Fake News und Verschwörungstheorien verbreiten sich über Social Media meist schneller als das Virus selbst. Woran das liegt? Nun, im Gegensatz zu korrekten Nachrichten klingen Falschmeldungen oft spannender und überraschender. Expert:innen vom MIT fanden heraus, dass falsche Nachrichtenmeldungen eine 70 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit hatten geretweetet zu werden (vgl. Kleinman 2018). Die Studie „Corona und Medien“ der Infratest dimap im Auftrag des NDR-Medienmagazins ZAPP zeigt zudem, dass Personen, die Social Media als verlässliche Berichterstattung ansehen ungefähr doppelt so häufig (25 Prozent) offen gegenüber Verschwörungstheorien sind, wie Menschen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (11 Prozent) oder Printmedien (13 Prozent) als glaubwürdig bewerten (vgl. NDR 2020). Psychologin Pia Lamberty sagt allerdings im Gespräch mit dem NDR, dass gerade Anhänger:innen von Verschwörungstheorien Kritiker:innen wenig Glauben schenken oder diese als naiv abstempeln würden (vgl. Altland et al. 2020). Eine Aufklärung könne sogar mit nüchternen Faktenchecks scheitern, da es für Menschen schwieriger sei, sich eine Verneinung von etwas zu merken (vgl. ebd.). Heißt also: Selbst, wenn jemandem gesagt werde – Nein, das stimmt nicht – bleibt die Verschwörungstheorie stärker im Gedächtnis haften (vgl. ebd.).
Doch nicht nur Fake News und Verschwörungstheorien erhöhen den Bedarf nach kritischem Denken. Wenn Nutzer:innen stärker in die Ausgestaltung der Medienpolitik einbezogen werden sollen, sollten sie darauf sensibilisiert werden, dass Medienintermediäre nicht bloß Einfluss auf die öffentliche Meinungs- und Willensbildung haben, sondern auch auf individuelle Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse (vgl. Jarren 2019, S. 65). Neben „normalen“ Nutzer:innen verbreiten vor allem Influencer:innen ihre eigene Meinung über Intermediäre. YouTuber Rezo erlangte 2019 mit seinem Video „Die Zerstörung der CDU“ bundesweite Aufmerksamkeit. Influencerin Louisa Dellert spricht auf Instagram über Themen wie den CDU-Parteitag, die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung, Catcalling oder Klimaschutz. Louisa Dellert führt zwar ebenfalls Interviews mit Expert:innen oder Politiker:innen und Rezo belegte seine Anschuldigungen mit wissenschaftlichen Quellen, trotzdem vertreten beide auch ihre persönliche Meinung für alle zugänglich. Warum werden diese ganzen Beispiele hier aufgeführt? Nun, es werden ungefiltert die persönliche Meinung anderer Leute aufgenommen und meist nicht einmal hinterfragt. Egal, ob es jetzt um Chemtrails oder Klimaschutz geht. Es werden sich keine Gedanken über Intentionen oder über die Herkunft der Informationen gemacht. Verschwörungstheorien, Fake News, Influencer:innen – Sie alle beeinflussen unsere individuelle Meinungs- und Willensbildung. Jarren geht noch einen Schritt weiter und sagt, dass alle gesellschaftlichen Mitglieder kommunikative Handlungen, Themen, den Meinungstenor und einen Filter des Sagbaren mitbestimmen (vgl. Jarren 2019, S. 69). Nutzer:innen muss es also gelingen, die große Zahl an Meinungsangeboten kritisch einzuordnen und zu hinterfragen. Das geht aber nur mit einer entsprechenden Medienkompetenz. Werden Meinungsbeiträge von Influencer:innen konsumiert, muss hinterfragen werden, wo die Informationen herkommen und unterschieden werden, ob es sich um Fakten oder Meinungen handelt. Denn wie soll über Regulierungen, Normen und Richtlinien für Medienintermediäre mitbestimmen werden, wenn Meinungen und Fakten nicht getrennt werden können?
Nur durch eine gute Medienkompetenz ist in unserer digitalen Öffentlichkeit eine gesellschaftliche Teilhabe möglich. Medienkompetenz ist aber in unserer digitalen Welt eine oft unterschätzte Fähigkeit, die viel stärker gefördert werden sollte. So spricht auch Jarren wie selbstverständlich von kompetenten Nutzer:innen (vgl. Jarren 2019, S. 73). Wie Nutzer:innen diese Fähigkeiten erlangen, schreibt er jedoch nicht. Gerade Algorithmen fordern neue Kompetenzen der Gesellschaft, die es zu erlernen gelte (vgl. Kreißig & Rathgeb 2020, S. 260). Wird ein Kommunikationsrat jetzt etabliert, besteht die Gefahr, dass sich nur die beteiligen, die ohnehin schon ein Interesse an Medienpolitik haben. Wichtig ist es jedoch, alle abzuholen und einzubinden. Medienkompetenz ist bereits eine gesetzlich verankerte Kernkompetenz der Landesmedienanstalten. Der Medienstaatsvertrag spricht den Landesmedienanstalten zusätzlich noch die Regulierung der Intermediären zu. Somit bleibt ihnen weniger Zeit und Mittel für die Medienkompetenz. Bleibt man bei dem Vorschlag Heges und spaltet die Aufgabe der Landesmedienanstalten, könnte sie in ihrem Auftrag der Medienkompetenzen gestärkt werden. Die Kenntnisse und Projekte, die bereits laufen, könnten vertieft und ausgeweitet werden. Am Ende ein Gewinn für beide Seiten.
Die Landesmedienanstalten initiieren bereits medienpädagogische Projekte, erarbeiten Ratgeber für Eltern, Lehrer:innen, Erzieher:innen und beteiligen sich an europaweiten Projekten (vgl. Die Medienanstalten 2021). Die niedersächsische Landesmedienanstalt hat zum Beispiel eine Ziellinie 2025 zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung von Medienkompetenz entwickelt (vgl. Presse- und Informationsdienststelle der Niedersächsischen Landesregierung 2021). Dazu gehören viele groß angelegte Projekte wie die Überarbeitung der Kerncurricula an allgemeinbildenden Schulen (vgl. ebd., S. 24). Oder kleinere Dinge wie Workshops auf Portalen wie politische-medienkompetenz.de. Dort werden alle benötigten Materialien sowie Konzept und Anleitung zum Herunterladen bereitgestellt (vgl. Politische Medienkompetenz 2021). Diese Workshops oder Angebote wie die Flimmo oder klicksafe mögen zwar Schritt in die richtige Richtung seien. Ihr Nachteil ist allerdings, dass sie häufig aktiv in Anspruch genommen werden müssen. Eltern, Lehrer:innen oder Erzieher:innen müssen von diesen Projekten wissen, um sie selbst oder an ihre Kinder oder Schüler:innen weiterzugeben. Angebote für Lehrer:innen oder Erzieher:innen sind oft mehrtägige Qualifikationen oder Fortbildungen. Das bedeutet einen zusätzlichen Zeitaufwand, den nicht jeder bereit ist zu investieren. Sicher ist das ein Anfang aber wird das auf Dauer reichen, um die Medienkompetenz zu erreichen, die Jarren sich vorstellt? Natürlich ist es schon hilfreich, Internetrecherchen oder die Nutzung von WhatsApp und Facebook in den Unterricht mit einzubauen, aber langfristig braucht es dann doch eine interdisziplinäre Medienkompetenz im Schulalltag. Medienkompetenz sollte nicht mehr nur als einzelnes Schulfach gedacht werden, sondern es sollte fächerübergreifend geschaut werden, wie Medien integriert werden können (vgl. Tauber 2020, S. 180). Neben der Nutzung des Smartboards, zähle dazu Fitness-Apps in den Sportunterricht einzubinden (vgl. ebd.). Medienkritik sollte nicht mehr nur über den Wandel des Buches, Veränderung von Sprache oder Vorurteilen gegenüber der „Generation Internet“ behandelt werden. Doch auch hier muss der Staat eingreifen. Um digitale Kompetenzen zu stärken, brauche es eine entsprechende technische Ausstattung der Bildungsstätten (vgl. ebd.). In einigen Schulen gibt es bereits Tablet- oder Laptopklassen. Für eine ausreichende Digitalisierung an Schulen genügt es jedoch nicht, nur eine Klasse pro Jahrgang mit technischen Endgeräten auszustatten. Jeder/Jede Schüler:in brauche ein entsprechendes digitales Endgerät, sei es nun ein Laptop oder ein Tablet (vgl. ebd.).
Die Mediennutzung ist für jüngere Genrationen bereits selbstverständlich. Fragen werden einfach schnell gegoogelt. Das Smartphone mit WhatsApp, Facebook, Instagram und Snapchat gehört zum Alltag dazu. Das kritische Hinterfragen jedoch nicht. Wichtig ist es hier dafür eine Erkenntnis zu schaffen. Medienkompetenzen für jüngere Generation ließen sich leicht in das Kerncurriculum und die Schulbildung integrieren. Dabei sollte nicht auf ein freiwilliges Engagement einzelner Lehrkräfte gesetzt werden. Was es braucht, ist ein verbindliches und einheitliches Konzept über die Landesgrenzen hinweg, welches Medienkompetenz in den Schulalltag integriert. Denn auch eine junge Lehrkraft, die privat soziale Netzwerke nutze, sei nicht zwangsläufig in der Lage, einen guten mediengestützten Unterricht zu gestalten (vgl. Kreißig & Rathgeb 2020, S. 258). Natürlich mag es helfen, sich ebenfalls persönlich damit zu beschäftigen, kritisches Denken und Hinterfragen werde aber so noch lange nicht erlernt (vgl. ebd.). Privater Medienkonsum könne an dieser Stelle eine spezifische Ausbildung nicht ersetzten (vgl. ebd.). Vorstellbar wäre hier dennoch ein eigenes Schulfach, in dem schon junge Nutzer:innen über Themen wie Selbstschutz, Mitgestaltung und Überprüfung des Wahrheitsgehalts geschult werden. Dazu gehört jedoch auch zu verstehen und lernen, wie das Mediensystem Deutschland funktioniert, wie Medienpolitik gestaltet wird sowie journalistisches Basiswissen. Das sind Dinge, die berücksichtigt werden sollten, wenn Schüler:innen später die Medien- und Kommunikationspolitik aktiv mitgestalten wollen.
Jedoch darf dabei niemand außen vorgelassen werden. Auch diejenigen, die nicht mehr zur Schule gehen, im Rentenalter sind, in bildungsfernen Haushalten wohnen oder zum sozialschwächeren Teil der Gesellschaft zählen, dürfen beim Thema Medienkompetenz nicht übergangen werden. Vor der Aufgabe, Medienangebote kritisch einzuordnen, stehen alle Altersgruppen (vgl. Kreißig & Rathgeb 2020, S. 259). Medienkompetenz ermögliche einen Zugang zu objektiven Informationen, Instrumenten zur Bewertung von Quellen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. ebd.). Allerdings gestaltet es sich hier schwieriger eine große Gruppe zu erreichen. Denn an freiwilligen Kursen werden wahrscheinlich nur die teilnehmen, die ohnehin schon eine gewisse Affinität zum Thema haben. Trotzdem ist ein journalistisches Basiswissen in unserer Mediengesellschaft ein Muss. Das Wissen dazu fällt jedoch nicht vom Himmel, sondern muss gelernt werden. Neben Schulen stehen also auch andere Bildungseinrichtungen unter Zugzwang. Volkshochschulen, Universitäten, Kinder- und Jugendzentren. Vielleicht sogar der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Angeboten zum Thema Medienkompetenz sowie Medien und Demokratie. Hier könnten sowohl Kooperationen mit Bildungseinrichtungen entstehen, also auch eigene Programmangebote und Formate. Für die Beteiligung an der Medienpolitik ist es wichtig, dass Nutzer:innen verstehen, warum bestimmte Regulierungen und Regeln eingesetzt werden. Medienkompetenz sollte als zentrales und wesentliches Element unserer Gesellschaft wahrgenommen werden (vgl. ebd., S. 260). Sie sei keine nette Zusatzleistung, sondern eine signifikante Fähigkeit in unserer digitalen Gesellschaft (vgl. ebd.). Was es braucht, sei eine strukturierte Kompetenzförderung, die Menschen ihr Leben lang beim Lernen begleite (vgl. ebd.). Denn damit eine Media Governance und ein Kommunikationsrat funktionieren können, müssen Büger:innen dem Bereich ein Interesse entgegenbringen und relevanten Themen Aufmerksamkeit verschaffen.
Die Idee einer zivilgesellschaftlichen Beteiligung an Medien- und Kommunikationspolitik ist grundsätzlich eine relevante und zukunftsträchtige. Nutzer:innen haben durch soziale Netzwerke und Intermediäre viel mehr Möglichkeiten, sich selbst aktiv einzubringen und Medien mitzugestalten. Daher ist es eine logische Konsequenz, sie auch über Regulierungen und Sanktionen mitentscheiden, mitbestimmen und mitdiskutieren zu lassen. Die partizipativen Möglichkeiten bringen gleichzeitig eine große Verantwortung mit sich. Auf diese muss der Staat den/die Nutzer:in vorbereiten. Seine Aufgabe ist es, eine Institution zu schaffen, die ohne staatlichen Einfluss Regulierung der Intermediären und Massenmedien angeht. Otfried Jarren, Hans Hege und Helmut Hartung sind nur einige, die Vorschläge gemacht haben, wie eine solche Institution aussehen könnte. Die Etablierung einer solchen Einrichtung bringt viele Fragen mit sich, deren Diskussion den Rahmen dieses Essays sprengen würde. Das wichtigste hat der Essay jedoch versucht anzureißen. Die Etablierung einer solchen Institution fordert die Akzeptanz und Legitimität durch die Regulierten – sowohl Nutzer:innen als auch Medienunternehmen. Ohne diese erhält eine solche Institution keine Handlungsmacht. Anwender:innen. müssen jedoch auch sehen, welche Verantwortung ihnen in der neuen Medienlandschaft zu kommt und diese annehmen. Gleichzeitig muss eine Medienvielfalt erhalten bleiben, um Meinungsbildung zu ermöglichen. Auch das ist Teil einer gesellschaftlichen Verantwortungskultur. Das funktioniert jedoch nicht ohne eine ausreichende Medienkompetenz. Auch hier ist der Staat gefordert. Medienkompetenz bedeutet in unserer digitalen Gesellschaft die Möglichkeit zur politischen Teilhabe. Um eine Chancengleichheit herzustellen, muss jedoch allen Bürger:innen die Möglichkeit zur Weiterbildung geben werden. Eine Regulierungs- und Beschwerdeinstitution ist nicht von heute auf morgen zu realisieren. Es ist eher als Prozess zu verstehen, der jetzt vom Staat angestoßen werden muss. Das Wichtigste ist zunächst der Aufbau neuer Strukturen zur Förderung der Medienkompetenz. Erst wenn das hinreichend etabliert ist, kann über eine Beteiligung der Bürger:innen an Medien- und Kommunikationspolitik gesprochen werden. Hier darf sich allerdings nicht nur auf Schulen beschränkt werden. Vorrangig liegt diese Aufgabe bei den Landesmedienanstalten. Medienkompetenz zählt bereits zu ihren Kernaufgaben und die gilt es auszuweiten. Für einen gesellschaftspolitischen Diskurs sind aufgeklärte und kompetente Bürger:innen unverzichtbar. Medienkompetenz ist kein Luxusgut, sondern ein essenzieller Baustein unserer Demokratie.
Über die Autorin
Karoline Steinbock studiert Kommunikationsmanagement und fällt dort immer wieder durch nachwirkende Beiträge auf. Ihr Text entstand im Rahmen eines Seminars der KomMa-Professur mit der Zielrichtung, die Zukunft der Medien, die Zukunft des Mediensystems in Deutschland auszuloten. Studierende des Masterstudiengangs Kommunikationsmanagement argumentieren im Ergebnis dieses Seminars sorgfältig und stellen fundierte Überlegungen an: Wie kann ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk gestaltet werden? Welche Möglichkeiten gibt es, Medienzukunft angesichts zunehmender Verschiebungen der Mediennutzung zu denken? Welche Rolle spielen Plattformen?
Literatur zum Essay
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