Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Autor: Niko Gülle

Der zweite von insgesamt vier Essays, die sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunft von Massenmedien und Sozialen Medien auch politisch verantwortlich gestaltet werden können. Niko Gülle nimmt sich in diesem Kontext den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Seine These:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk benötigt keine Neugestaltung, sondern Updates!

Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) stets um seine Legitimation kämpfen muss, wird auch in ganz greifbaren Alltagssituationen sichtbar. Zugegeben, diese Alltagssituation hat tatsächlich direkt etwas mit dem ÖRR zu tun. Beim Umzug in eine neue Wohnung werden mein Mitbewohner – ein langjähriger Freund – und ich nach einigen Wochen standesgemäß vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios begrüßt. Sie fordern den Rundfunkbeitrag ein. Die Begründung: Sie bieten „täglich ein hochwertiges, unabhängiges und vielfältiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport. Dieses Angebot lässt sich heute auf unterschiedlichsten Wegen empfangen – ob über Radio, TV, Computer oder Smartphone“ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 2020). Dies scheint meinen Mitbewohner nicht ausreichend zu überzeugen: Die Reaktion auf den Beitragsservice beinhaltet Verärgerung und Unverständnis über die Höhe des Beitrags von 17,50 Euro. Und ich als Kommunikationsmanagement-Student ertappe mich zumindest kurz dabei, wie ich in Teilen Verständnis für diese Haltung aufbringe und sie sogar teile. Jetzt – nach ausführlichster Literaturrecherche zum Thema Neugestaltung des ÖRR – zeigt mein Kompass in eine klarere Richtung. Es braucht auch in Zukunft unabdingbar einen starken, seinen Funktionsauftrag erfüllenden ÖRR. Um die maßgebliche Rolle für eine „gelingende gesellschaftliche Kommunikation“ (Haller 2003, S. 181; aus Arnold 2016, S. 553)  in Zeiten fragmentierter Publika, der Tendenz zu gefilterter Mediennutzung und der Meinungsmacht von Intermediären wie Google und Facebook konsequent ausüben zu können, bedarf es jedoch einer digital- und publikumszentrierteren Ausrichtung. Eine zeitgemäße, dynamische Medienpolitik und ein stabiler Rundfunkbeitrag bilden dafür die Grundvoraussetzungen.

Die Rolle journalistischer Medien für das gesellschaftliche Gespräch

Falls Sie sich als Leser*in nun fragen, wie genau ich zu dieser Überzeugung und den noch allgemein formulierten Schlussfolgerungen komme, nehme ich sie in diesem Essay mit in die Welt meiner Recherche – und damit in die Welt des ÖRR. Zu Beginn lohnt zum besseren Verständnis der Gesamtthematik zunächst ein Blick auf die grundlegenden Funktionen journalistischer Massenmedien. Hallers Idee von Journalismus als „gelingender gesellschaftlicher Kommunikation“ impliziert, dass dieser eine gemeinsame Medienrealität als Orientierungsrahmen für aktuelle Ereignisse und Zusammenhänge schaffe (vgl. Arnold 2016, S. 553). Otfried Jarren (2020, S. 244) konkretisiert diesen Zusammenhang zwischen Medieninhalten und dem gesellschaftlichen Gespräch: „Durch ihren vorrangigen Bezug auf das System Politik, das allgemein verbindliche Entscheidungen generiert, ermöglichen sie einen Mehrsystemblick auf die Gesellschaft, weil die Problemanzeigen aus den gesellschaftlichen Teilsystemen an die Politik als zentrale Lösungsinstanz adressiert werden. Die Massenmedien greifen die Probleme auf (Thematisierung), organisieren und moderieren die Debatte und kommentieren diese. Die Probleme der Gesellschaft, die als allgemein lösungsbedürftig angesehen werden, werden wesentlich durch die universellen, aktuellen Massenmedien sichtbar gemacht und können gesamtgesellschaftlich verfolgt werden“. In der Literatur wird analog dazu das Bild der gesellschaftlichen Sebstbeobachtung bemüht (vgl. Siegert et al. 2018, S. 228). Für diese böten journalistische Massenmedien den Rezipient*innen vielfältige Möglichkeiten, um die in einer Demokratie wesentlichen Prozesse der Meinungsbildung anzuregen (vgl. ebd.). Alexander Filipović (vgl. 2019, S. 92) betont die Dienstfunktion von Medien für das Gemeinwohl. Denn öffentliche Kommunikation ermögliche es, neben individuellen auch gemeinsam geteilte, kollektive Wert- und Handlungsmaßstäbe im Alltag heran zu ziehen (vgl. ebd.). Doch aus der intensiven Literaturrecherche heraus wird klar, dass der Bedarf nach diesen Formen des Journalismus nicht ausreichend vom Markt nachgefragt wird. Manfred Kops (vgl. 2016, S. 9) beispielsweise gibt zu Bedenken, dass tiefgründige Hintergrundberichte über gesellschaftlich relevante Themen bei den Bürgern eher auf wenig Interesse stießen, obwohl insbesondere diese Darstellungsform den gemeinwohlförderlichen Journalismus ausmache. Diese teils fehlende Nachfrage der einzelnen Rezipient*innen („Ich interesse mich nicht für die Beiträge des ÖRR, warum sollte ich dann zahlen?“) ist ein sich stets wiederholendes Kernargument, das – wie wir im Laufe dieses Essays sehen werden – aus meiner Sicht jedoch zu kurz gegriffen ist. Aus medienökonomischer Sicht sei hier auf den Terminus der meritorischen Bedürfnisse verwiesen. Ein solches Bedürfnis liegt zum Beispiel in einer umfassenden, vielfältigen Meinungsbildung, die unter normalen marktlichen Umständen nicht zu Stande kommen könnte und durch öffentliche Einflussnahme unterstützt werde (vgl. Rau 2019, S. 40 f.). Dass dies einen extrem herausfordernden Spagat, insbesondere in Zeiten der Digitalisierung, darstellt, fasst Rau (2019, S. 41) so zusammen: „Wobei auch in dann vollständig digital durchdrungenen Medienwelten die Frage bleibt, wie Individualpräferenzen zu kollektiven Präferenzvorstellungen aggregiert werden (können)“.

Zurück zur derzeitigen Rolle journalistischer Massenmedien in der Gesellschaft: Kurt Imhof  (2010, S. 5) spricht bereits vor elf Jahren von einem „Strukturwandel der Öffentlichkeit“. Demnach habe sich der Großteil der Berichterstattung aus einer normativen, auf Sachverhalten beruhenden Prägung tendenziell in Richtung eines emotionalistischen Wettbewerbs um News entwickelt (vgl. ebd.). Unterhaltung in der Information scheint sich durch Formate wie Newsgames, Augmented Reality usw. zu einem Qualiätskriterium im heutigen Journalismus aufzuschwingen  (vgl. Süssenbacher 2018, S. 206). Bernhard Pörksen schlägt in eine ähnlich nachdenkliche Kerbe, diagnostiziert am Beispiel der amerikanischen CNN Tempowahn und Wettläufe um Informationen im digitalen Zeitalter (vgl. 2018, S. 42). In sozialen Netzwerken komme eine gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung durch interessengeleitete Akteure hinzu (vgl. ebd., S. 45). Die sich abzeichnende, düstere Bestandsaufnahme scheint sich fortzusetzen, wenn Mitschka & Unterberger (vgl. 2018, Vorwort) zu Bedenken geben, dass unsere Gesellschaften neben ökonomischen und technologischen extreme politische Umbrüche wie Populismus, soziale Segmentierung und einen Vertrauensverlust in die Demokratie durchliefen. Es gibt allerdings auch einen Silberstreif am Horizont. Denn genau an dieser Stelle kommen meines Erachtens journalistische Massenmedien mit einem starken Stellenwert ins Spiel, um neutrale Informationen zu vermitteln und Orientierung zu geben. Mit Pörksen (2018, S. 47) lässt sich argumentieren, „dass die seriöse, unaufgeregtere, bewusst entschleunigte Einordnung, die erörternde Suche nach der richtigen Tonlage und der angemessenen Reaktion für die klassischen Medien ein neues Gewicht bekommt – gerade in Krisensituationen, gerade bei Katastrophen in Echtzeit, gerade im Falle von Attentaten und Anschlägen“. Zu dieser Einschätzung passt die Analyse des Präsidenten der deutschen Presseverleger, Mathias Döpfner, der den Medienrezipient*innen in der fortwährenden Corona-Pandemie das stärkere Bedürfnis nach differenzierter und vertrauenswürdiger Berichterstattung bescheinigt (vgl. Hanfeld 2020, S. 16).

Hintergrundinformationen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Unabhängig von der Corona-Pandemie lassen sich die beschriebenen Anforderungen an journalistische Massenmedien – ihre gewichtige Rolle für Meinungsbildungsprozesse in der Demokratie – in besonderer Form auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen. Im deutschen Rundfunkstaatsvertrag (ebd. 2019, S. 17), der zuletzt im Oktober 2018 durch den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Auffrischung erhielt, ist der Auftrag des ÖRR in Paragraph 11 festgelegt:

(1) „Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (…) Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen“.

Um diesen nicht-kommerziell orientierten Auftrag sicherzustellen, ist dem ÖRR die feste Finanzausstattung in Form des Rundfunkbeitrags gesetzlich in Paragraph 11 und 12 des Staatsvertrages zugesichert (vgl. ebd., S. 24). Anders als die kommerziellen Anbieter unterliege der ÖRR allerdings starken Regulierungen in Bezug auf das Programm und mögliche Werbung, was tendenziell für höhere Kosten und geringere Einnahmen spreche (vgl. Beck 2018, S. 286). Trotz dieser Limitationen des ÖRR entbrennen um diesen festen Finanzierungsrahmen zunehmend Diskussionen und Verärgerungspotenziale. Dies zeigt sich in alltagsähnlichen Situationen beim Umzug in eine neue Wohnung, aber eben auch in einem europaweiten Diskurs. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter in Ungarn und Polen entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu Staatsorganen (vgl. Grassmuck 2018, S. 313). Die dänische Regierung beschloss die Umstellung von der Rundfunkabgabe zu einer Finanzierung über Steuern, was den ÖRR ebenfalls unter direktere politische Kontrolle stelle (vgl. ebd.). In einer Volkabstimmung 2018 hat sich die Schweiz mit großer Mehrheit gegen die Abschaffung des Billag – dem Pendant zum deutschen Beitragsservice – ausgesprochen (vgl. ebd.). Dies ist ein Mutmacher inmitten bewegter Zeiten. Zumal die Auswertung laut Volker Grassmuck (vgl. ebd.) demonstriert habe, dass insbesondere die junge Generation eindeutig für den Erhalt des Billag votierte.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Entscheidung der Schweizer Bevölkerung eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung des Funktionsauftrags. So fanden Eberwein et al. (2019, S. 143) heraus, „dass die Finanzierung öffentlicher Medien einen direkten Einfluss auf den Publikumserfolg hat: Rundfunkveranstalter mit einer höheren öffentlichen Finanzierung erzielen höhere Marktanteile, eine größere Relevanz als Informationsquelle und ein höheres Vertrauen in die Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen“. In der Recherche herrschte literaturübergreifender Konsens, dass alternative Modelle wie beispielsweise ein Gebühren-Splitting mit privaten Anbietern oder Abomodelle für den ÖRR aufgrund ökonomischer und rechtlicher Problemstellungen keine fruchtbaren Optionen darstellen (vgl. Dörr et al. 2016, S. 67 f.; vgl. Grassmuck 2018, S. 314 f.). Daher bewerte ich es als umso bedenklicher, wenn die kommerziellen, privaten Anbieter immer wieder Eingrenzungen und budgetäre Beschränkungen des ÖRR fordern (vgl. Beck 2018, S. 246; vgl. Rau 2019, S. 39). Schließlich sind diese Privatsender neben den klassischen Einnahmen wie Werbung und Sponsoring ohne große Einschränkungen in der Lage, Senderfamilien zu gründen (vgl. Beck 2018, S. 276). Dies unternehmen deutsche Sender umfänglich und legen damit Kostenstellen zusammen (vgl. ebd.). Außerdem liegen die kumulierten Marktanteile der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender in Deutschland auf einem sehr ähnlichen Niveau (vgl. Beck 2018, S. 287), sodass von einem sich ergänzenden Miteinander ausgegangen werden kann. Die wachsende Kritik vonseiten der privaten Anbieter erhält zudem Skurrilität, wenn Patrick Donges (vgl. 2016, S. 90) darauf hinweist: „Die Erfüllung des Funktionsauftrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist (…) die Voraussetzung der Zulassung privat-kommerzieller Anbieter – ein Fakt, der in medienpolitischen Debatten mitunter verloren geht“. Ohne einen funktionierenden ÖRR kann verfassungsrechtlich demnach kein privater Rundfunk existieren. Mit diesen Argumenten möchte ich an die kommerziellen Rundfunkanbieter appellieren, sich diese Ausgangssituation stärker bewusst zu machen und den ÖRR nicht aus rein marktlichen Gesichtspunkten, sondern mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Es braucht ein duales Rundfunksystem, das sich gegenseitig stützt, die Stärken und Schwächen des jeweils anderen Modells ideal komplementiert. Allerdings ist dem ÖRR an dieser Stelle ebenfalls ein Vorwurf zu machen, sich mit einer Vielzahl von unterhaltenden Talkshows und Serien zu stark in das Hoheitsgebiet der privaten Sender begeben zu haben (vgl. Beck 2018, S. 287 f.). Mit Beck (2018, S. 221) lässt sich ein differenziertes Resümee dieses Abschnitts ziehen: „Auch die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme zeigen mittlerweile viele der für die kommerziellen Programme geschilderten Strukturen, was als Ergebnis von Programmkonvergenz und Anpassung an veränderte Publikumserwartungen begriffen werden kann. Aufgrund ihres Funktionsauftrages unterhalten die öffentlich-rechtlichen Anstalten aber in weitaus stärkerem Maße journalistisch arbeitende Redaktionen mit einem publizistischen Qualitätsanspruch, der sich nicht nur auf die Hauptnachrichtensendungen beschränkt“.

Mediennutzung der Jüngeren stellt den ÖRR vor Herausforderungen

Mit dem Stichwort „veränderte Publikumserwartungen“ nimmt Klaus Beck dankenswerterweise die Überleitung zum nächsten großen Themenkomplex vor, welcher für eine adäquate Bestandsaufnahme des ÖRR – vornehmlich in Bezug auf Deutschland – unabdingbar ist: Die aktuelle Mediennutzung der Bevölkerung. Mit einem allgemeinen Blick auf die Nutzung von Video- und Audio-Formaten ist zu konstatieren, dass der Großteil der Deutschen lineare Angebote nutzt (vgl. ARD-/ZDF-Studie Massenkommunikation 2020, S. 3). In der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen offenbart sich jedoch ein gegenläufiger Trend. Nicht-lineare Verbreitungwege wie Streaming-Anbieter oder YouTube dominieren im Video-Sektor, Musik-Streamingdienste wie Spotify liegen vor Radiosendern bei den unter 30-Jährigen (vgl. ebd.). Insgesamt zeichnen sich allgemeine Reichweitenverschiebungen hin zu entlinearisierten Angeboten ab (vgl. ebd., S. 13). Zu dieser Erkenntnis kommen auch Jörg Schneider und Mark Eisenegger in der Schweiz, die die Newsreportoires der 16- bis 29-Jährigen im Zeitraum von 2009 bis 2017 untersuchten. Dabei stellen sie fest, dass der Anteil der News-Deprivierten und Global Surfer stark zunehme (vgl. Schneider & Eisenegger 2018, S. 93). Diese beiden Gruppen informierten sich vor allem über (soziale) Online-Medien und seien durch eine eher unterdurchschnittliche Nutzung qualitativ hochwertiger Nachrichtenmedien gekennzeichnet (vgl. ebd.). Auch Dörr et al. (2016, S. 24) analysieren eine gewisse Fragmentierung des Medienpublikums: „Die 14- bis 49-Jährigen und erst recht die 14- bis 29- Jährigen wenden sich in immer größerem Maß den privaten Programmen und Abrufangeboten zu, sodass man durchaus von einem Generationenabriss zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens sprechen kann. Hinzu kommen spezifische Fragmentierungstendenzen durch die Möglichkeiten der Internetkommunikation, die den gesellschaftlichen Diskurs verändern“.

Die aktuelle ARD-ZDF-Studie „Massenkommunikation 2020“ sendet neben dieser großen Herausforderung mit Blick auf das Publikum jedoch ebenso positive Nachrichten: Demnach liegen öffentlich-rechtliche Medien – anders als Dörr et al. befürchten – in fast allen Bewertungskategorien vor den Privatsendern. Sie werden als glaubwürdigste Quelle eingestuft und stehen für relevante Themen. Die öffentlich-rechtlichen Medien gelten als wichtigste Informationsinstanz für politische Inhalte, auch bei jungen Menschen. Und, das kommt durchaus überraschend, sie bilden insgesamt das vielseitigste und ausgeglichenste Angebotsprofil für Audio- und TV-Formate ab. Die Privatsender und globale Plattformen punkten gegenüber dem ÖRR im Unterhaltungsbereich mit passgenauen Inhalten (vgl. ARD-ZDF-Forschungskommision 2020, S. 43-50). Forschung aus Österreich legt nahe, dass eine Unterscheidbarkeit zu privaten Sendern als wichtiges Bewertungskriterium des ÖRR aus Sicht des Publikums gilt (vgl. Gonser & Reiter 2018, S. 151). Dort komme außerdem eine hohe Relevanz und Wertschätzung des ÖRR zum Ausdruck, wenn es um Vielfalt, Informationsüberblick, regionale Berichterstattung und Randthemen gehe (vgl. ebd., S. 156). Unterhaltungsformate von öffentlich-rechtlichen Medien werden hingegen als Absenkung der Qualität für eine höhere Quote kritisch bewertet (vgl. ebd., S. 151). Alarmierend ist die Tatsache, dass der ÖRR vor allem, aber nicht nur bei jüngeren Menschen die geringsten Werte für Unabhängigkeit verbucht (vgl. ARD-ZDF-Forschungskommision 2020, S. 43 f.). Die Haupterklärung dafür dürfte in zugeschriebener politischer Einflussnahme innerhalb der Kontrollgremien und in Bezug auf Personalentscheidungen liegen (vgl. Gonser & Reiter 2018, S. 159 ff.; vgl. Beck 2018, S. 238 f.; vgl. Donges 2016, S. 92; vgl. Jarren 2020, S. 246).

„funk“ als wichtiger Schritt in der Digitalstrategie

Aus den Erkenntnissen der Massenkommunikation-Studie wird deutlich, dass sich das mediale Internet zur dominierenden Nutzungsform in der jungen Zielgruppe entwickelt hat (vgl. ebd., S. 38). Diesen Trend haben die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland erkannt und zumindest teilweise geeignete Maßnahmen getroffen. An vorderster Front zu nennen ist dabei das von ARD und ZDF gemeinsam ins Leben gerufene Jugendangebot „funk“. Dabei spielen die Macher*innen der Plattform die Inhalte mit einer auf die jungen Zielgruppe zugeschnittenen Strategie aus: „Wir wollen mit unseren Inhalten Menschen zwischen 14 und 29 erreichen. Das können wir natürlich nicht mit ein und demselben Angebot. Denn eine 14-jährige Schülerin sucht im Netz nach anderen Dingen als ein 29-jähriger Berufstätiger. Deswegen produzieren wir unterschiedliche Formate für Menschen mit unterschiedlichen Interessen – und lassen funk für jeden etwas anders aussehen“ (Funk 2021). Die Jugendausgabe des ÖRR ist neben der eigenen Webseite nur über Intermediäre wie YouTube, Snapchat und Facebook verfügbar (vgl. Stark & Steiner 2018, S. 85). Sie soll als Innovationstreiber für die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Bereiche Bildung, Information, Unterhaltung und Beratung fungieren (vgl. ebd.). Video als Kernmedium, eine ausgeprägte Feedbackkultur und Kooperationen mit Influencern sind fester Teil der Strategie (vgl. ebd.). Den Nutzer*innen ist es zudem möglich, sich mit eigenen Formatideen bei „funk“ zu bewerben und so das Angebot selbst mitzugestalten (vgl. Funk 2021). Birgit Stark & Miriam Steiner (2018, S. 86) sehen in dem Jugendangebot einen „Paradigmenwechsel, denn als Content-Netzwerk für Webformate löst es sich komplett vom Gedanken des klassischen linearen Fernsehens und damit vom Gedanken eines vorgegebenen Fernsehprogramms“. Dass eine solche Plattform überhaupt geschaffen werden konnte, machten erst veränderte Rahmenbedingungen im Rundfunkstaatsvertrag möglich. Dort wurden zentrale Beschränkungen wie der Drei-Stufen-Test zur Bestimmung des gesellschaftlichen Mehrwertes und Verweildauerbeschränkungen für Telemedienangebote in Bezug auf die Spezifika des Jugendmediums „funk“ aufgehoben (vgl. ebd., S. 84 ff; vgl. RStV, S. 21 ff.). Das in Paragraph 11g geregelte Jugendangebot solle die Lebensrealität der jungen Zielgruppe abbilden und damit seinen Beitrag zur Erfüllung des Funktionsauftrags leisten (vgl. RStV, S. 23). Mit Stark & Steiner (vgl. 2018, S. 89) lässt sich „funk“ trefflich als eine schmale Gratwanderung zwischen den normativen Anforderungen an den ÖRR und einer inidividuellen, unterhaltungsorientierten Logik von Online-Plattformen beschreiben. Ich sehe in diesem Jugendangebot grundsätzlich einen essenziellen Schritt für den ÖRR, sich stärker an den Interessen der 14- bis 29-Jährigen zu orientieren und diese auf eine passgenaue Art mit Inhalten zu versorgen. Eine begleitende Recherche auf Facebook unterstreicht aber, dass der Unterhaltungsaspekt nicht zu sehr ausgereizt werden darf – Videos wie „Alman im Home Office“ oder „33 Zungenküsse in 3 Stunden“ erscheinen mir per se noch nicht gemeinwohlförderlich. Problematisch könnte die schwierige Sichtbarkeit des Formates sein, da „funk“ auf den ersten Blick noch keine Verbindung zu ARD und ZDF suggeriert. Außerdem geben die beiden öffentlich-rechtlichen Anbieter die Beitragsselektion in die Hände der Intermediäre, die die Inhalte von „funk“ auf Basis von Algorithmen distribuierten (vgl. Stark & Steiner 2018, S. 88) – und spielen damit ihren größten und gefährlichsten Kontrahenten in die Karten.

Intermediäre treiben den ÖRR in die Enge

Die Bedrohung durch andere global player auf dem digitalen Medienmarkt betrifft dabei auch die privaten Sender: „Neue Akteure und Angebotsformen, insbesondere Plattformen und Intermediäre entziehen dem Werbemarkt Investitionen, die nicht mehr für die Journalismus-Finanzierung zur Verfügung stehen. Gleichzeitig erzeugen sie algorithmisch oder durch die Bündelung von User Generated Content ein Angebot, das möglichweise von Teilen der Öffentlichkeit als funktionales Äquivalent zu journalistisch produzierten Nachrichten und Kommentaren angesehen wird und durchaus informierend sowie meinungsbildend wirken kann“ (Beck 2018, S. 351). Diese extreme Konkurrenz auf dem Werbemarkt könnte eine Erklärung dafür sein, warum Presse und privater Rundfunk neidische Blicke auf die krisensichere Finanzierung des ÖRR werfen. Doch genau genommen sind alle drei Angebotsformen von Intermediären bedroht. Denn diese böten Internet-Nutzer*innen bereits heute eine zentrale Orientierungsfunktion und setzten sich damit gegen etablierte Medienanbieter durch (vgl. Seufert 2017, S. 24). Diese Befunde sind insbesondere für den ÖRR dramatisch, gefährden sie doch die gesellschaftliche Legitimation des Funktionsauftrags. Wenn Plattformen zunehmend als Gatekeeper für die Entstehung und Ausgestaltung der digitalen Öffentlichkeit aus Sicht des Publikums eingeschätzt werden (vgl. Dobusch 2018, S. 308 ff.), braucht es einen ÖRR, der dieser Entwicklung entschlossen entgegensteuert. Das Kerngeschäft der Plattformen liegt nämlich lediglich darin, fremde Inhalte zugänglich zu machen (vgl. Dörr et al. 2016, S. 16 f.). Sie ermöglichten einerseits attraktive Veröffentlichungs- und Kreativitätsspielräume für nicht-kommerzielle Akteure, andererseits stelle die algorithmische Filterung von Inhalten eine Gefahr dar (vgl. Dobusch 2018, S. 308 ff.). Die Automatismen dieser digitalen Plattformen können getrost als Gegenpol des Funktionsauftrags des ÖRR bezeichnet werden, denn es komme „ (…) schnell zu einer Entfremdung zu anderen Lebensmilieus, insbesondere auch zu einer gewissen politischen und kulturellen Isolierung (…)“ (Dörr et al. 2016, S. 17). Auch wenn die an ökonomischen Zielen interessierten Intermediäre wie Google gewisse Informationsgrenzen aufhöben, schränkten sie durch den finanziell beeinflussbaren Algorithmus Meinungsvielfalt und Chancengleichheit ein (vgl. Gundlach 2020, S. 130 f.). Insbesondere Google steht dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Das US-amerikanische Unternehmen könne über die algorithmische Organisation von Suchanfragen großen Einfluss auf die gesellschaftliche Meinungsbildung nehmen (vgl. ebd., S. 133). Aus der ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation (vgl. 2020, S. 57) geht zudem hervor, dass ein Großteil der Befragten in Zukunft zunehmenden Einfluss von Google & Co. erwartet und überdies die steigende Gefahr von Filterblasen prognostiziert.

„Diese Entwicklungen muss zur Kenntnis nehmen, wer sich heute daranmachen will, eine Medienordnung auf der Höhe der digitalen Zeit zu gestalten. Denn natürlich brauchen die überkommenen Regeln, nach denen wir das bislang journalistisch vermittelte gesellschaftliche Gespräch gestalten,eine Erneuerung im Angesicht neuer technologischer Möglichkeiten“, bringen Carsten Brosda und Wolfgang Schulz (2020, S. 13) auf den Punkt.

Implikationen für eine zukünftige, zwingend zukunftsfähige Ausrichtung des ÖRR

Die dargestellten Entwicklungen der vergangenen Jahre und Monate tangieren die zukünftige, zwingend zukunftsfähige Ausrichtung des ÖRR massiv. Der Begriff Neugestaltung ist mir dafür zu hoch gegriffen und verkennt die bereits existierenden Anstrengungen des ÖRR. Vielmehr benötigt es ein zeitgemäßes Update in mehreren Bereichen und ausgehend von diversen Akteursgruppen. Mit der vorgestellten Wissensbasis und einigen Lösungsansätzen aus der Literatur ergeben sich folgende, nach Oberbegriffen geordnete Implikationen für den ÖRR und die Medienpolitik der Zukunft:

Dynamische, zeitgemäße Medienpolitik zur Entfaltung des ÖRR

Im Sinne von Brosda & Schulz (vgl. 2020, S. 13) plädiert dieser Beitrag für eine Flexibilisierung des Funktionsauftrags, der den öffentlich-rechtlichen Akteuren mehr Freiheit und Eigenverantwortung einräumt. Die Qualitätskriterien des ÖRR sollten nicht an bestimmte Verbreitungswege gekoppelt werden (vgl. ebd.). Die einleuchtende Forderung nach einer Anpassung des Funktionsauftrags an die Gegebenheiten der Digitalisierung forderte auch der Akteurszusammenschluss „Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien“. Diese sprachen sich unter anderem für eine Abschaffung der Löschfrist für bestimmte Sendungen, die erlaubte Verwendung presseähnlicher Inhalte und eine Erweiterung des Archivauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender aus (vgl. Zukunft Öffentlich-Rechtliche 2018, S. 2). Weiter schreibt die Initiative hinsichtlich der Weiterentwicklung im Bereich der Telemedien: „Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, dafür ein Verfahren bereit zu stellen, das sowohl die Beteiligung Betroffener als auch der Öffentlichkeit gewährleistet und – unter Wahrung europäischer Vorgaben – deutlich unaufwändiger ist als der bisher vorgesehene Drei-Stufen-Test“ (ebd.). Im 22. Rundfunkstaatsvertrag haben sich die Länder solchen Anpassungen bereits angenommen und analog zum Jugendangebot „funk“ flexiblere Gestaltungsrichtlinien für den ÖRR festgelegt (vgl. Grassmuck 2020, S. 66). Dies erscheint als wichtiger Schritt, um in Zukunft innovative, junge, online-zentrierte Angebote flexibler in das Portfolio des ÖRR aufzunehmen. Zudem empfinde ich den Vorschlag sinnvoll, den ÖRR im Vergleich zu Intermediären medienpolitisch zu privilegieren, wenn es um die Verbreitung der Inhalte auf diesen Plattformen geht (vgl. Dörr et al., S. 64 f.). Eine solche dynamische und zeitgemäße Medienpolitik dürfte in Zeiten massiver politischer, gesellschaftlicher und technologischer Transformationen die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden ÖRR im Netz bilden – stets unter Wahrung und in Abgleich des in Paragraph 11 festgeschriebenen Funktionsauftrags!

Experimentierfreude als strategischer Part des ÖRR

Der ÖRR sollte die von einigen Autor*innen angeregte Idee eines nationalen und europäischen Public Open Space wagen (vgl. Mitschka & Unterberger 2018, Vorwort; vgl. Dörr et al. 2016, S. 95 f.; vgl. Grassmuck 2020, S. 79 f.). Diese impliziert eine Vernetzung mit Einrichtungen wie Museen sowie anderen Kultur- und Bildungsinstitutionen (vgl. Dörr et al. 2016, S. 95 f.). Dort könnten unter Federführung des ÖRR kultur-relevante Inhalte und Angebote gebündelt werden. Als Vorbild dient dabei beispielsweise die europäische Plattform Europeana (vgl. Grassmuck 2020, S. 80). Eine Kooperation mit der einer ähnlichen Logik des ÖRR folgenden Wissensplattform Wikipedia, die sich auch unter uns jungen Menschen großer Beliebtheit erfreut, wurde mit Bewegtbild-Inhalten von Terra X (ZDF) zum Thema Erderwärmung bereits durchgeführt (vgl. ebd., S. 80 f.). Dies ist ein sinnvoller Ansatz, um den Funktionsauftrag digital mit Leben zu füllen und sich mit anderen Plattformen zu vernetzen. Vor allem kann es außerdem ansatzweise bedeuten, die Abhängigkeit von Intermediären wie YouTube zu verringern. Zusätzlich lohnt sich ein Blick nach Großbritannien zur BBC, die in Deutschlands Rundfunkhistorie ohnehin eine maßgebliche Rolle spielt. Dort werden den Nutzer*innen unter anderem zeitsouveräne Zugriffe auf Mediatheken und die Verwendung des mobilen Videoportals iPlayer mit Feedbackfunktion ermöglicht (vgl. Dörr et al., S. 74 f.). Zudem baute die BBC eine eigene Online-Plattform für medienübergreifende Inhalte mit hoher Qualität auf, schuf ein Netzwerk von Reportern zur Unterstützung des Lokaljornalismus sowie einen Hub für lokalen Datenjournalismus (vgl. ebd., S. 78 f.). Die ausgekoppelte Plattform BBC Audio Sounds, die unter anderem ein breites Podcast-Angebot bietet, meldete im vergangenen Jahr Rekordzahlen (vgl. Scheele 2020). Well played! An diesem starken Beispiel könnten sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter in Deutschland orientieren und die digitale Spielwiese in Vereinbarung mit dem Funktionsauftrag umfänglicher und kreativer nutzen. Dabei ist ein wichtiger positiver Nebeneffekt in Aussicht, der die Abgrenzung zu Intermediären vereinfachen könnte: Die Stärkung der eigenen Medienmarken ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach Hardy Gundlach (vgl. 2020, S. 138) fungierten starke Brands als Vertrauensanker für Rezipient*innen, die bei der Suche nach Informationen eine feste und verlässliche Anlaufstelle bevorzugten.

Medienkompetenz fördern, Nutzer*innenverantwortung stärken

Insbesondere junge Menschen, die in diesem digitalen Medienmarkt mit zahlreichen Intermediären und Streaming-Anbietern aufwachsen, sollten zusätzlich die Perspektiven öffentlich-rechtlicher Anbieter in ihr Medienreportoire aufnehmen. Um dies zu gewährleisten, bedarf es der Förderung von Medienkompetenz: „Mediennutzerinnen und -nutzer benötigen eine fundierte Medienkompetenz, um sie im Gedanken des Public Value in ihrer Doppelrolle als Rezipientin/Rezipient und Bürgerin/Bürger zu stärken, die Public-Value-Medien nutzen und fordern“ (Gonser 2018, S. 3). Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses Thema an Schulen viel zu kurz kommt. Medienkompetenz im digitalen Zeitalter sollte mindestens Berücksichtigung im Politikunterricht finden, wenn nicht sogar als eigenes Fach angeboten werden. In den Bildungsinstitutionen muss zwingend das grundlegende Verständnis für die Bedeutung journalistischer und öffentlich-rechtlicher Medien für die Ausgestaltung demokratischer Prozesse gelegt werden (vgl. Schneider & Eisenegger 2018, S. 106). Mediensozialisation und damit einhergehende Nutzungsroutinen gelten schließlich als prägende Prozesse für späteres Rezeptionsverhalten (vgl. Gonser & Reiter 2018, S. 153). Sind die Grundlagen für Medienkompetenz flächendeckend gelegt, entscheiden die Nutzer*innen über die Anwendung des gesammelten Wissens. Daher ist an sämtliche (junge) Medienrezipient*innen zu appellieren, sich über die Auswirkungen ihres medialen Konsums bewusst zu werden und die von Nicole Gonser beschriebene Doppelrolle anzunehmen. Denn sie sind es, die durch ihr konkretes Nutzungsverhalten und die Nachfrage maßgeblich zur Ausgestaltung des Mediensystems beitrugen (vgl. Beck 2018, S. 349).

Mehr Partizipation in Entstehungsprozessen, mehr Transparenz und Vielfalt in Entscheidungsprozessen

Eine stärkere Partizipation der Rezipient*innen innerhalb der Entstehungsprozesse des ÖRR ist in der Literatur nahezu Konsens. Dieses Streben geht von der Annahme aus, dass neben den klassischen Codes der Massenmedien eine sozialmediale Komponente, die Feedback- und Austauschmöglichkeiten beinhaltet, gravierend an Bedeutung gewinnt (vgl. Rau 2019, S. 52 f.). Spannend und logisch zugleich ist der Vorschlag von Christopher Buschow, sich an journalistischen Start-Ups zu orientieren. Er unterscheidet zwischen zwei Formen der Beteiligung: Mitarbeit innerhalb der Themenselektion und Konversationsjournalismus (vgl. Buschow 2018, S. 33). Für den ÖRR ergibt erstere Option Sinn. Nutzer*innen könnten an Redaktionssitzungen teilnehmen und aktiv Themenwünsche einbringen (vgl. ebd.). Die konkrete Recherche und Endergebnisse lägen weiterhin in den Händen der ausgebildeten Spezialist*innen des ÖRR (vgl. ebd.). Ein weiterer Ansatzpunkt wäre für mich die Schaffung von Synergien zwischen dem ÖRR und Bürgermedien. Beck (vgl. 2018, 273 f.) berichtet, dass letztere nicht professionell produzierten und über ihre Abschaffung diskutiert werde. Warum sollte der ÖRR nicht beispielsweise auf einer zentralen Plattform im Internet Bürgermedien unterstützen, während diese als optimaler Spiegel für gesellschaftlich relevante Themen fungieren? Das riecht nach einer Win-Win-Situation für beide Seiten. Klaus Meier (2018, S. 37) fasst die Kernidee der Partizipationsbefürworter*innen unter der Formel „Unser aller Rundfunk“ zusammen: „Sie enthält vielerlei Potenzial für neue redaktionelle Ideen, die nicht nur einseitige Vorstellungen von Demokratie und Öffentlichkeit in der digitalen Medienwelt verfolgen, sondern sowohl partizipativ und dialogorientiert umfassende Beteiligungsmöglichkeiten vieler Akteure am öffentlichen Diskurs eröffnen, als auch liberal-repräsentative Modelle mit der Sehnsucht nach Orientierung, Verlässlichkeit und Aufklärung umsetzen und mit Leben füllen“.

Die Forderung nach stärkerer Transparenz innerhalb der Entscheidungsprozesse ist insbesondere auf die Kontrollgremien des ÖRR gemünzt. Diese sollten dialogorientierter agieren und beispielsweise offene Tagungen abhalten (vgl. Meier 2018, S. 36; vgl. Zukunft Öffentlich-Rechtliche 2018, S. 3). Ferner empfiehlt dieser Beitrag eine Entpolitisierung der Kontrollgremien, die sich in einer ausgewogeneren und staatsferneren Zusammensetzung widerspiegeln würde. Hierfür können die Anregungen eines Kommunikationsrates (vgl. Jarren 2020, S. 258) und eines gesellschaftlichen Kontrollgremiums (vgl. Donges 2016, S. 92) aufgegriffen werden. Damit ginge gleichzeitig eine stärkere Vielfalt in Entscheidungsprozessen einher. Diese könnte außerdem durch eine diversifiziertere Charakterstruktur in Redaktionen intensiviert werden (vgl. Pörksen 2018, S. 48) – so, wie es beispielsweise „funk“ in der Praxis umgesetzt hat. Ein essenzieller Ansatz für eine höhere Akzeptanz des ÖRR besteht für mich abschließend in einer transparenteren Information über den Rundfunkbeitrag. Damit sind wir am Ausgangsbeispiel angekommen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollte bereits in seinem Einziehungsanschreiben ausführlich darstellen, wie sich die monatliche Abgabe zusammensetzt und in welche Bereiche sie konkret investiert wird. Exemplarisch dafür sei auf die Ausführungen von Volker Grassmuck (vgl. 2020, S. 52-57) hingewiesen, der die Kostenstellen Personal, Programm und Organe übersichtlich erklärt und auch die Vorteile für Verweigerer des ÖRR eindrücklich zusammenfasst.

Plädoyer für einen starken ÖRR innerhalb einer dynamischen Medienpolitik

Diese Seiten von Grassmuck haben mir jedenfalls sehr dabei geholfen, die Beitragsfinanzierung besser zu verstehen. Ich habe sie sogleich an meinen Mitbewohner weitergeleitet und bin gespannt auf seine Antwort. Für mich steht fest, dass sich das Duale Rundfunk-Modell mit binnen- und außenpluralistischer Sicherstellung von Vielfalt  bewährt hat – ebenso wie die feste Finanzierung. In diesen politisch, gesellschaftlich und technologisch bewegten Zeiten braucht es vielleicht sogar mehr denn je einen gestärkten ÖRR als einordnende, demokratiefördernde Instanz. Mit einer dynamischen Medienpolitik und weiteren Anstößen aus Wissenschaft, IT und Medienbranche ergeben sich dem ÖRR darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten, sein Angebot konsequent an einer dem Funktionsauftrag gerecht werdenden Digitalstrategie auszurichten. Gelingt dem ÖRR in Deutschland dieser Spagat, ist es zumindest möglich, dass er die Diskussionen um seine Legitimitätsgrundlage künftig auch in Alltagssituationen zumindest in geringerem Ausmaß führen darf.

Literatur

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2020): Für alle – von allen: Der Rundfunkbeitrag. Privates Anschreiben zur Erhebung des Rundfunkbeitrags.

ARD ZDF-Forschungskommision (2020): ARD/ZDF-Massenkommunikation 2020. Online verfügbar unter https://www.ard-zdf-massenkommunikation.de/files/Download-Archiv/MK_2020/MK_2020_Publikationscharts_final.pdf , abgerufen am 04.02.2020.

Arnold, Klaus (2016): Qualität des Journalismus. In: M. Löffelholz, L. Rothenberger (Hrsg.), Handbuch Journalismustheorien (S. 551-563). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

BBC (2021): Mehrere Reiter und Themengebiete der Webseite. Siehe Verlinkungen im Text. Online verfügbar unter https://www.bbc.com/ , abgerufen am 10.02.2021.

Beck, Klaus (2018): Das Mediensystem Deutschlands. Strukturen, Märkte, Regulierung. Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Buschow, Christopher: Was der öffentlich-rechtliche Rundfunk von journalistischen Start-ups lernen kann. Zur Zusammenarbeit von Neugründungen mit ihrem Publikum. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 23-40). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

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Dobusch, Leonhard (2018): Demokratisch-mediale Öffentlichkeiten im Zeitalter digitaler Plattformen. In In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien (S. 308-312). Wien, facultas Verlag.

Donges, Patrick (2016): Funktionsaufträge des Rundfunks. In J. Heesen (Hrsg.), Handbuch Medien- und Informationsethik (S. 89-95). Stuttgart, J. B. Metzler Verlag.

Dörr, Dieter, Holznagel, Bernd & Picot, Arnold (2016): Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud. Online verfügbar unter https://www.zdf.de/assets/161007-gutachten-doerr-holznagel-picot-100~original , abgerufen am 06.02.2021.

Eberwein, Tobias, Saurwein, Florian & Karmasin, Matthias (2019): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa: ein kennzahlenbasierter Vergleich zum Verhältnis von Finanzierung und Publikumsleistungen. In: M. Heimbach-Steins (Hrsg.): Öffentlich-rechtliche Medien – Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften, Band 60 (S. 141–167). Münster: Aschendorff Verlag.

Eisenegger, Markus & Schneider, Jörg (2018): Newsrepertoires junger Erwachsener Mediennutzung und Politikwahrnehmung im Wandel. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 93-107). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Filipović, Alexander (2019): Öffentlichkeitsbegriff und Gemeinwohlrelevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine sozial- und medienethische Perspektive. In: M. Heimbach-Steins (Hrsg.): Öffentlich-rechtliche Medien – Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften, Band 60 (S. 87–112). Münster: Aschendorff Verlag.

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Gonser, Nicole & Reiter, Gisela (2018): Öffentlich-rechtliche Medienangebote und die Haltung des Publikums. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 151-165). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Grassmuck, Volker (2018): Für eine europäische Plattform in Public Partnership. In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien (S. 313-319). Wien, facultas Verlag.

Grassmuck, Volker (2020): Öffentlich-Rechtliche Medien. Auskunft zu einigen häufig gestellten Fragen. Eine Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung, Juni 2020. Online verfügbar unter https://www.boell.de/de/2020/06/30/oeffentlich-rechtliche-medien, abgerufen am 04.02.2021.

Gundlach, Hardy (2020): Brauchen wir eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine? Zum Wettbewerb im Online-Informationsmarkt und strategische Optionen für Public-Service-Medien. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 129-150). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Hanfeld, Michael (2020): Uns droht ein Plattformschutzgesetz. Fragen an den Präsidenten des Presselegerverbands, Mathias Döpfner. In Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 284, Ausgabe vom 05.02.2020, S. 16. Frankfurt: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH.

Jarren, Otfried (2020): Verantwortungskultur in der Kommunikationsgesellschaft: Kommunikationspolitik – als Ansatz zur Ausgestaltung der digitalen Medienwelt. In A. Seibert-Fohr (Hrsg.), Entgrenzte Verantwortung: Zur Reichweite und Regulierung von Verantwortung in Wirtschaft, Medien, Technik und Umwelt (S. 241-261). Berlin: Springer Verlag GmbH.

Kops, Manfred (2016): Der Rundfunk als privates und öffentliches Gut. In: Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln, Nr. 307 (S. 5-33). Online verfügbar unter http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/, abgerufen am 09.02.2021.

Meier, Klaus (2018): Unser aller Rundfunk. In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien (S. 35-37). Wien, facultas Verlag.

Mitschka, Konrad & Unterberger, Klaus (2018): Vorwort. In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien. Wien, facultas Verlag.

Pörksen, Bernhard (2018): Die neue Macht des Publikums. In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien (S. 38-49). Wien, facultas Verlag.

Rau, Harald (2019): Selbständerungsfähigkeit im deutschen Rundfunk. Systemtheoretisch motivierte Überlegungen zu einer zukunftsorientierten regulatorischen Eingriffslegitimierung. In: J. Krone & A. Gebesmair (Hrsg.), Zur Ökonomie gemeinwohlorientierter Medien (S. 37-56). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

Scheele, Franz (2020): Podcast-Plattform der BBC meldet Rekordnutzung. In: Werben & Verkaufen. Online verfügbar unter https://www.wuv.de/medien/podcast_plattform_der_bbc_meldet_rekordnutzung, abgerufen am 10.02.2021.

Seufert, Wolfgang (2017): Das Internet und seine Konsequenzen für die medienökonomische Theorie. In W. Seufert (Hrsg.), Media Economics revisited. (Wie) Verändert das Internet die Ökonomie der Medien? (S. 9-32). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.

Siegert, Gabriele, Sommer, Christoph & von Rimscha, Bjørn (2018): Unterhaltung als öffentlich-rechtlicher Auftrag. In K. Mitschka & K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Medien (S. 225-241). Wien, facultas Verlag.

Stark, Birgit & Steiner, Miriam (2018): Public Network Value for the Next Generation am Beispiel von funk. Das neue Online-Jugendangebot. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 77-92). Wiesbaden: Springer Fachmedien.

Süssenbacher, Daniela (2018): Der Journalismus und sein Publikum. Zwischen Attraktion und Beziehungsarbeit. In: N. Gonser (Hrsg.), Der öffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 193-210). Wiesbaden: Springer Fachmedien. Zukunft-Öffentlich-Rechtliche (2018): Zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien – Offener Brief. Online verfügbar unter https://zukunft-öffentlich-rechtliche.de/, abgerufen am 08.11.2020.

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