{"id":5807,"date":"2021-05-27T11:00:00","date_gmt":"2021-05-27T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/komma.ostfalia.de\/?p=5807"},"modified":"2021-05-27T15:42:34","modified_gmt":"2021-05-27T13:42:34","slug":"neugestaltung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-niko-guelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/komma.ostfalia.de\/index.php\/neugestaltung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-niko-guelle\/","title":{"rendered":"Neugestaltung des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks \u2013 Autor: Niko G\u00fclle"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Der zweite von insgesamt vier Essays, die sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunft von Massenmedien und Sozialen Medien auch politisch verantwortlich gestaltet werden k\u00f6nnen. Niko G\u00fclle nimmt sich in diesem Kontext den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Seine These: <\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk ben\u00f6tigt keine Neugestaltung, sondern Updates!<\/h2>\n\n\n\n<p>Dass der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk (\u00d6RR) stets um seine Legitimation k\u00e4mpfen muss, wird auch in ganz greifbaren Alltagssituationen sichtbar. Zugegeben, diese Alltagssituation hat tats\u00e4chlich direkt etwas mit dem \u00d6RR zu tun. Beim Umzug in eine neue Wohnung werden mein Mitbewohner \u2013 ein langj\u00e4hriger Freund \u2013 und ich nach einigen Wochen standesgem\u00e4\u00df vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios begr\u00fc\u00dft. Sie fordern den Rundfunkbeitrag ein. Die Begr\u00fcndung: Sie bieten <em>\u201et\u00e4glich ein hochwertiges, unabh\u00e4ngiges und vielf\u00e4ltiges Programm rund um Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport. Dieses Angebot l\u00e4sst sich heute auf unterschiedlichsten Wegen empfangen \u2013 ob \u00fcber Radio, TV, Computer oder Smartphone\u201c<\/em> (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 2020). Dies scheint meinen Mitbewohner nicht ausreichend zu \u00fcberzeugen: Die Reaktion auf den Beitragsservice beinhaltet Ver\u00e4rgerung und Unverst\u00e4ndnis \u00fcber die H\u00f6he des Beitrags von 17,50 Euro. Und ich als Kommunikationsmanagement-Student ertappe mich zumindest kurz dabei, wie ich in Teilen Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Haltung aufbringe und sie sogar teile. Jetzt \u2013 nach ausf\u00fchrlichster Literaturrecherche zum Thema Neugestaltung des \u00d6RR \u2013 zeigt mein Kompass in eine klarere Richtung. Es braucht auch in Zukunft unabdingbar einen starken, seinen Funktionsauftrag erf\u00fcllenden \u00d6RR. Um die ma\u00dfgebliche Rolle f\u00fcr eine <em>\u201egelingende gesellschaftliche Kommunikation\u201c<\/em> (Haller 2003, S. 181; aus Arnold 2016, S. 553) &nbsp;in Zeiten fragmentierter Publika, der Tendenz zu gefilterter Mediennutzung und der Meinungsmacht von Intermedi\u00e4ren wie Google und Facebook konsequent aus\u00fcben zu k\u00f6nnen, bedarf es jedoch einer digital- und publikumszentrierteren Ausrichtung. Eine zeitgem\u00e4\u00dfe, dynamische Medienpolitik und ein stabiler Rundfunkbeitrag bilden daf\u00fcr die Grundvoraussetzungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Rolle journalistischer Medien f\u00fcr das gesellschaftliche Gespr\u00e4ch<\/h3>\n\n\n\n<p>Falls Sie sich als Leser*in nun fragen, wie genau ich zu dieser \u00dcberzeugung und den noch allgemein formulierten Schlussfolgerungen komme, nehme ich sie in diesem Essay mit in die Welt meiner Recherche \u2013 und damit in die Welt des \u00d6RR. Zu Beginn lohnt zum besseren Verst\u00e4ndnis der Gesamtthematik zun\u00e4chst ein Blick auf die grundlegenden Funktionen journalistischer Massenmedien. Hallers Idee von Journalismus als <em>\u201egelingender gesellschaftlicher Kommunikation\u201c<\/em> impliziert, dass dieser eine gemeinsame Medienrealit\u00e4t als Orientierungsrahmen f\u00fcr aktuelle Ereignisse und Zusammenh\u00e4nge schaffe (vgl. Arnold 2016, S. 553). Otfried Jarren (2020, S. 244) konkretisiert diesen Zusammenhang zwischen Medieninhalten und dem gesellschaftlichen Gespr\u00e4ch: \u201e<em>Durch ihren vorrangigen Bezug auf das System Politik, das allgemein verbindliche Entscheidungen generiert, erm\u00f6glichen sie einen Mehrsystemblick auf die Gesellschaft, weil die Problemanzeigen aus den gesellschaftlichen Teilsystemen an die Politik als zentrale L\u00f6sungsinstanz adressiert werden. Die Massenmedien greifen die Probleme auf (Thematisierung), organisieren und moderieren die Debatte und kommentieren diese. Die Probleme der Gesellschaft, die als allgemein l\u00f6sungsbed\u00fcrftig angesehen werden, werden wesentlich durch die universellen, aktuellen Massenmedien sichtbar gemacht und k\u00f6nnen gesamtgesellschaftlich verfolgt werden\u201c<\/em>. In der Literatur wird analog dazu das Bild der gesellschaftlichen Sebstbeobachtung bem\u00fcht (vgl. Siegert et al. 2018, S. 228). F\u00fcr diese b\u00f6ten journalistische Massenmedien den Rezipient*innen vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten, um die in einer Demokratie wesentlichen Prozesse der Meinungsbildung anzuregen (vgl. ebd.). Alexander Filipovi\u0107 (vgl. 2019, S. 92) betont die Dienstfunktion von Medien f\u00fcr das Gemeinwohl. Denn \u00f6ffentliche Kommunikation erm\u00f6gliche es, neben individuellen auch gemeinsam geteilte, kollektive Wert- und Handlungsma\u00dfst\u00e4be im Alltag heran zu ziehen (vgl. ebd.). Doch aus der intensiven Literaturrecherche heraus wird klar, dass der Bedarf nach diesen Formen des Journalismus nicht ausreichend vom Markt nachgefragt wird. Manfred Kops (vgl. 2016, S. 9) beispielsweise gibt zu Bedenken, dass tiefgr\u00fcndige Hintergrundberichte \u00fcber gesellschaftlich relevante Themen bei den B\u00fcrgern eher auf wenig Interesse stie\u00dfen, obwohl insbesondere diese Darstellungsform den gemeinwohlf\u00f6rderlichen Journalismus ausmache. Diese teils fehlende Nachfrage der einzelnen Rezipient*innen (\u201eIch interesse mich nicht f\u00fcr die Beitr\u00e4ge des \u00d6RR, warum sollte ich dann zahlen?\u201c) ist ein sich stets wiederholendes Kernargument, das \u2013 wie wir im Laufe dieses Essays sehen werden \u2013 aus meiner Sicht jedoch zu kurz gegriffen ist. Aus medien\u00f6konomischer Sicht sei hier auf den Terminus der meritorischen Bed\u00fcrfnisse verwiesen. Ein solches Bed\u00fcrfnis liegt zum Beispiel in einer umfassenden, vielf\u00e4ltigen Meinungsbildung, die unter normalen marktlichen Umst\u00e4nden nicht zu Stande kommen k\u00f6nnte und durch \u00f6ffentliche Einflussnahme unterst\u00fctzt werde (vgl. Rau 2019, S. 40 f.). Dass dies einen extrem herausfordernden Spagat, insbesondere in Zeiten der Digitalisierung, darstellt, fasst Rau (2019, S. 41) so zusammen: <em>\u201eWobei auch in dann vollst\u00e4ndig digital durchdrungenen Medienwelten die Frage bleibt, wie Individualpr\u00e4ferenzen zu kollektiven Pr\u00e4ferenzvorstellungen aggregiert werden (k\u00f6nnen)\u201c<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur\u00fcck zur derzeitigen Rolle journalistischer Massenmedien in der Gesellschaft: Kurt Imhof&nbsp; (2010, S. 5) spricht bereits vor elf Jahren von einem \u201eStrukturwandel der \u00d6ffentlichkeit\u201c. Demnach habe sich der Gro\u00dfteil der Berichterstattung aus einer normativen, auf Sachverhalten beruhenden Pr\u00e4gung tendenziell in Richtung eines emotionalistischen Wettbewerbs um News entwickelt (vgl. ebd.). Unterhaltung in der Information scheint sich durch Formate wie Newsgames, Augmented Reality usw. zu einem Quali\u00e4tskriterium im heutigen Journalismus aufzuschwingen&nbsp; (vgl. S\u00fcssenbacher 2018, S. 206). Bernhard P\u00f6rksen schl\u00e4gt in eine \u00e4hnlich nachdenkliche Kerbe, diagnostiziert am Beispiel der amerikanischen CNN Tempowahn und Wettl\u00e4ufe um Informationen im digitalen Zeitalter (vgl. 2018, S. 42). In sozialen Netzwerken komme eine gezielte Manipulation der \u00f6ffentlichen Meinung durch interessengeleitete Akteure hinzu (vgl. ebd., S. 45). Die sich abzeichnende, d\u00fcstere Bestandsaufnahme scheint sich fortzusetzen, wenn Mitschka &amp; Unterberger (vgl. 2018, Vorwort) zu Bedenken geben, dass unsere Gesellschaften neben \u00f6konomischen und technologischen extreme politische Umbr\u00fcche wie Populismus, soziale Segmentierung und einen Vertrauensverlust in die Demokratie durchliefen. Es gibt allerdings auch einen Silberstreif am Horizont. Denn genau an dieser Stelle kommen meines Erachtens journalistische Massenmedien mit einem starken Stellenwert ins Spiel, um neutrale Informationen zu vermitteln und Orientierung zu geben. Mit P\u00f6rksen (2018, S. 47) l\u00e4sst sich argumentieren, <em>\u201edass die seri\u00f6se, unaufgeregtere, bewusst entschleunigte Einordnung, die er\u00f6rternde Suche nach der richtigen Tonlage und der angemessenen Reaktion f\u00fcr die klassischen Medien ein neues Gewicht bekommt \u2013 gerade in Krisensituationen, gerade bei Katastrophen in Echtzeit, gerade im Falle von Attentaten und Anschl\u00e4gen\u201c<\/em>. Zu dieser Einsch\u00e4tzung passt die Analyse des Pr\u00e4sidenten der deutschen Presseverleger, Mathias D\u00f6pfner, der den Medienrezipient*innen in der fortw\u00e4hrenden Corona-Pandemie das st\u00e4rkere Bed\u00fcrfnis nach differenzierter und vertrauensw\u00fcrdiger Berichterstattung bescheinigt (vgl. Hanfeld 2020, S. 16).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hintergrundinformationen zum \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk<\/h3>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Corona-Pandemie lassen sich die beschriebenen Anforderungen an journalistische Massenmedien \u2013 ihre gewichtige Rolle f\u00fcr Meinungsbildungsprozesse in der Demokratie \u2013 in besonderer Form auf den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk \u00fcbertragen. Im deutschen Rundfunkstaatsvertrag (ebd. 2019, S. 17), der zuletzt im Oktober 2018 durch den 22. Rundfunk\u00e4nderungsstaatsvertrag eine Auffrischung erhielt, ist der Auftrag des \u00d6RR in Paragraph 11 festgelegt:<\/p>\n\n\n\n<p><em>(1) \u201eAuftrag der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und \u00f6ffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bed\u00fcrfnisse der Gesellschaft zu erf\u00fcllen. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber das internationale, europ\u00e4ische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. (\u2026) Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beitr\u00e4ge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>(2) Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erf\u00fcllung ihres Auftrags die Grunds\u00e4tze der Objektivit\u00e4t und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu ber\u00fccksichtigen\u201c<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Um diesen nicht-kommerziell orientierten Auftrag sicherzustellen, ist dem \u00d6RR die feste Finanzausstattung in Form des Rundfunkbeitrags gesetzlich in Paragraph 11 und 12 des Staatsvertrages zugesichert (vgl. ebd., S. 24). Anders als die kommerziellen Anbieter unterliege der \u00d6RR allerdings starken Regulierungen in Bezug auf das Programm und m\u00f6gliche Werbung, was tendenziell f\u00fcr h\u00f6here Kosten und geringere Einnahmen spreche (vgl. Beck 2018, S. 286). Trotz dieser Limitationen des \u00d6RR entbrennen um diesen festen Finanzierungsrahmen zunehmend Diskussionen und Ver\u00e4rgerungspotenziale. Dies zeigt sich in alltags\u00e4hnlichen Situationen beim Umzug in eine neue Wohnung, aber eben auch in einem europaweiten Diskurs. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anbieter in Ungarn und Polen entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu Staatsorganen (vgl. Grassmuck 2018, S. 313). Die d\u00e4nische Regierung beschloss die Umstellung von der Rundfunkabgabe zu einer Finanzierung \u00fcber Steuern, was den \u00d6RR ebenfalls unter direktere politische Kontrolle stelle (vgl. ebd.). In einer Volkabstimmung 2018 hat sich die Schweiz mit gro\u00dfer Mehrheit gegen die Abschaffung des Billag \u2013 dem Pendant zum deutschen Beitragsservice \u2013 ausgesprochen (vgl. ebd.). Dies ist ein Mutmacher inmitten bewegter Zeiten. Zumal die Auswertung laut Volker Grassmuck (vgl. ebd.) demonstriert habe, dass insbesondere die junge Generation eindeutig f\u00fcr den Erhalt des Billag votierte.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Entscheidung der Schweizer Bev\u00f6lkerung eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Funktionsauftrags. So fanden Eberwein et al. (2019, S. 143) heraus, <em>\u201edass die Finanzierung \u00f6ffentlicher Medien einen direkten Einfluss auf den Publikumserfolg hat: Rundfunkveranstalter mit einer h\u00f6heren \u00f6ffentlichen Finanzierung erzielen h\u00f6here Marktanteile, eine gr\u00f6\u00dfere Relevanz als Informationsquelle und ein h\u00f6heres Vertrauen in die Unabh\u00e4ngigkeit von \u00e4u\u00dferen Einfl\u00fcssen\u201c<\/em>. In der Recherche herrschte literatur\u00fcbergreifender Konsens, dass alternative Modelle wie beispielsweise ein Geb\u00fchren-Splitting mit privaten Anbietern oder Abomodelle f\u00fcr den \u00d6RR aufgrund \u00f6konomischer und rechtlicher Problemstellungen keine fruchtbaren Optionen darstellen (vgl. D\u00f6rr et al. 2016, S. 67 f.; vgl. Grassmuck 2018, S. 314 f.). Daher bewerte ich es als umso bedenklicher, wenn die kommerziellen, privaten Anbieter immer wieder Eingrenzungen und budget\u00e4re Beschr\u00e4nkungen des \u00d6RR fordern (vgl. Beck 2018, S. 246; vgl. Rau 2019, S. 39). Schlie\u00dflich sind diese Privatsender neben den klassischen Einnahmen wie Werbung und Sponsoring ohne gro\u00dfe Einschr\u00e4nkungen in der Lage, Senderfamilien zu gr\u00fcnden (vgl. Beck 2018, S. 276). Dies unternehmen deutsche Sender umf\u00e4nglich und legen damit Kostenstellen zusammen (vgl. ebd.). Au\u00dferdem liegen die kumulierten Marktanteile der \u00f6ffentlich-rechtlichen und privaten Sender in Deutschland auf einem sehr \u00e4hnlichen Niveau (vgl. Beck 2018, S. 287), sodass von einem sich erg\u00e4nzenden Miteinander ausgegangen werden kann. Die wachsende Kritik vonseiten der privaten Anbieter erh\u00e4lt zudem Skurrilit\u00e4t, wenn Patrick Donges (vgl. 2016, S. 90) darauf hinweist: <em>\u201eDie Erf\u00fcllung des Funktionsauftrages durch den \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk ist (\u2026) die Voraussetzung der Zulassung privat-kommerzieller Anbieter \u2013 ein Fakt, der in medienpolitischen Debatten mitunter verloren geht\u201c<\/em>. Ohne einen funktionierenden \u00d6RR kann verfassungsrechtlich demnach kein privater Rundfunk existieren. Mit diesen Argumenten m\u00f6chte ich an die kommerziellen Rundfunkanbieter appellieren, sich diese Ausgangssituation st\u00e4rker bewusst zu machen und den \u00d6RR nicht aus rein marktlichen Gesichtspunkten, sondern mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Es braucht ein duales Rundfunksystem, das sich gegenseitig st\u00fctzt, die St\u00e4rken und Schw\u00e4chen des jeweils anderen Modells ideal komplementiert. Allerdings ist dem \u00d6RR an dieser Stelle ebenfalls ein Vorwurf zu machen, sich mit einer Vielzahl von unterhaltenden Talkshows und Serien zu stark in das Hoheitsgebiet der privaten Sender begeben zu haben (vgl. Beck 2018, S. 287 f.). Mit Beck (2018, S. 221) l\u00e4sst sich ein differenziertes Res\u00fcmee dieses Abschnitts ziehen: <em>\u201eAuch die \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme zeigen mittlerweile viele der f\u00fcr die kommerziellen Programme geschilderten Strukturen, was als Ergebnis von Programmkonvergenz und Anpassung an ver\u00e4nderte Publikumserwartungen begriffen werden kann. Aufgrund ihres Funktionsauftrages unterhalten die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalten aber in weitaus st\u00e4rkerem Ma\u00dfe journalistisch arbeitende Redaktionen mit einem publizistischen Qualit\u00e4tsanspruch, der sich nicht nur auf die Hauptnachrichtensendungen beschr\u00e4nkt\u201c<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Mediennutzung der J\u00fcngeren stellt den \u00d6RR vor Herausforderungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit dem Stichwort \u201ever\u00e4nderte Publikumserwartungen\u201c nimmt Klaus Beck dankenswerterweise die \u00dcberleitung zum n\u00e4chsten gro\u00dfen Themenkomplex vor, welcher f\u00fcr eine ad\u00e4quate Bestandsaufnahme des \u00d6RR \u2013 vornehmlich in Bezug auf Deutschland \u2013 unabdingbar ist: Die aktuelle Mediennutzung der Bev\u00f6lkerung. Mit einem allgemeinen Blick auf die Nutzung von Video- und Audio-Formaten ist zu konstatieren, dass der Gro\u00dfteil der Deutschen lineare Angebote nutzt (vgl. ARD-\/ZDF-Studie Massenkommunikation 2020, S. 3). In der Zielgruppe der 14- bis 29-J\u00e4hrigen offenbart sich jedoch ein gegenl\u00e4ufiger Trend. Nicht-lineare Verbreitungwege wie Streaming-Anbieter oder YouTube dominieren im Video-Sektor, Musik-Streamingdienste wie Spotify liegen vor Radiosendern bei den unter 30-J\u00e4hrigen (vgl. ebd.). Insgesamt zeichnen sich allgemeine Reichweitenverschiebungen hin zu entlinearisierten Angeboten ab (vgl. ebd., S. 13). Zu dieser Erkenntnis kommen auch J\u00f6rg Schneider und Mark Eisenegger in der Schweiz, die die Newsreportoires der 16- bis 29-J\u00e4hrigen im Zeitraum von 2009 bis 2017 untersuchten. Dabei stellen sie fest, dass der Anteil der News-Deprivierten und Global Surfer stark zunehme (vgl. Schneider &amp; Eisenegger 2018, S. 93). Diese beiden Gruppen informierten sich vor allem \u00fcber (soziale) Online-Medien und seien durch eine eher unterdurchschnittliche Nutzung qualitativ hochwertiger Nachrichtenmedien gekennzeichnet (vgl. ebd.). Auch D\u00f6rr et al. (2016, S. 24) analysieren eine gewisse Fragmentierung des Medienpublikums: <em>\u201eDie 14- bis 49-J\u00e4hrigen und erst recht die 14- bis 29- J\u00e4hrigen wenden sich in immer gr\u00f6\u00dferem Ma\u00df den privaten Programmen und Abrufangeboten zu, sodass man durchaus von einem Generationenabriss zu Lasten des \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehens sprechen kann. Hinzu kommen spezifische Fragmentierungstendenzen durch die M\u00f6glichkeiten der Internetkommunikation, die den gesellschaftlichen Diskurs ver\u00e4ndern\u201c<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuelle ARD-ZDF-Studie \u201eMassenkommunikation 2020\u201c sendet neben dieser gro\u00dfen Herausforderung mit Blick auf das Publikum jedoch ebenso positive Nachrichten: Demnach liegen \u00f6ffentlich-rechtliche Medien \u2013 anders als D\u00f6rr et al. bef\u00fcrchten \u2013 in fast allen Bewertungskategorien vor den Privatsendern. Sie werden als glaubw\u00fcrdigste Quelle eingestuft und stehen f\u00fcr relevante Themen. Die \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien gelten als wichtigste Informationsinstanz f\u00fcr politische Inhalte, auch bei jungen Menschen. Und, das kommt durchaus \u00fcberraschend, sie bilden insgesamt das vielseitigste und ausgeglichenste Angebotsprofil f\u00fcr Audio- und TV-Formate ab. Die Privatsender und globale Plattformen punkten gegen\u00fcber dem \u00d6RR im Unterhaltungsbereich mit passgenauen Inhalten (vgl. ARD-ZDF-Forschungskommision 2020, S. 43-50). Forschung aus \u00d6sterreich legt nahe, dass eine Unterscheidbarkeit zu privaten Sendern als wichtiges Bewertungskriterium des \u00d6RR aus Sicht des Publikums gilt (vgl. Gonser &amp; Reiter 2018, S. 151). Dort komme au\u00dferdem eine hohe Relevanz und Wertsch\u00e4tzung des \u00d6RR zum Ausdruck, wenn es um Vielfalt, Informations\u00fcberblick, regionale Berichterstattung und Randthemen gehe (vgl. ebd., S. 156). Unterhaltungsformate von \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien werden hingegen als Absenkung der Qualit\u00e4t f\u00fcr eine h\u00f6here Quote kritisch bewertet (vgl. ebd., S. 151). Alarmierend ist die Tatsache, dass der \u00d6RR vor allem, aber nicht nur bei j\u00fcngeren Menschen die geringsten Werte f\u00fcr Unabh\u00e4ngigkeit verbucht (vgl. ARD-ZDF-Forschungskommision 2020, S. 43 f.). Die Haupterkl\u00e4rung daf\u00fcr d\u00fcrfte in zugeschriebener politischer Einflussnahme innerhalb der Kontrollgremien und in Bezug auf Personalentscheidungen liegen (vgl. Gonser &amp; Reiter 2018, S. 159 ff.; vgl. Beck 2018, S. 238 f.; vgl. Donges 2016, S. 92; vgl. Jarren 2020, S. 246).<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u201efunk\u201c als wichtiger Schritt in der Digitalstrategie<\/h3>\n\n\n\n<p>Aus den Erkenntnissen der Massenkommunikation-Studie wird deutlich, dass sich das mediale Internet zur dominierenden Nutzungsform in der jungen Zielgruppe entwickelt hat (vgl. ebd., S. 38). Diesen Trend haben die \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland erkannt und zumindest teilweise geeignete Ma\u00dfnahmen getroffen. An vorderster Front zu nennen ist dabei das von ARD und ZDF gemeinsam ins Leben gerufene Jugendangebot \u201efunk\u201c. Dabei spielen die Macher*innen der Plattform die Inhalte mit einer auf die jungen Zielgruppe zugeschnittenen Strategie aus: <em>\u201eWir wollen mit unseren Inhalten Menschen zwischen 14 und 29 erreichen. Das k\u00f6nnen wir nat\u00fcrlich nicht mit ein und demselben Angebot. Denn eine 14-j\u00e4hrige Sch\u00fclerin sucht im Netz nach anderen Dingen als ein 29-j\u00e4hriger Berufst\u00e4tiger. Deswegen produzieren wir unterschiedliche Formate f\u00fcr Menschen mit unterschiedlichen Interessen \u2013 und lassen funk f\u00fcr jeden etwas anders aussehen\u201c<\/em> (Funk 2021). Die Jugendausgabe des \u00d6RR ist neben der eigenen Webseite nur \u00fcber Intermedi\u00e4re wie YouTube, Snapchat und Facebook verf\u00fcgbar (vgl. Stark &amp; Steiner 2018, S. 85). Sie soll als Innovationstreiber f\u00fcr die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Bereiche Bildung, Information, Unterhaltung und Beratung fungieren (vgl. ebd.). Video als Kernmedium, eine ausgepr\u00e4gte Feedbackkultur und Kooperationen mit Influencern sind fester Teil der Strategie (vgl. ebd.). Den Nutzer*innen ist es zudem m\u00f6glich, sich mit eigenen Formatideen bei \u201efunk\u201c zu bewerben und so das Angebot selbst mitzugestalten (vgl. Funk 2021). Birgit Stark &amp; Miriam Steiner (2018, S. 86) sehen in dem Jugendangebot einen <em>\u201eParadigmenwechsel, denn als Content-Netzwerk f\u00fcr Webformate l\u00f6st es sich komplett vom Gedanken des klassischen linearen Fernsehens und damit vom Gedanken eines vorgegebenen Fernsehprogramms\u201c<\/em>. Dass eine solche Plattform \u00fcberhaupt geschaffen werden konnte, machten erst ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen im Rundfunkstaatsvertrag m\u00f6glich. Dort wurden zentrale Beschr\u00e4nkungen wie der Drei-Stufen-Test zur Bestimmung des gesellschaftlichen Mehrwertes und Verweildauerbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Telemedienangebote in Bezug auf die Spezifika des Jugendmediums \u201efunk\u201c aufgehoben (vgl. ebd., S. 84 ff; vgl. RStV, S. 21 ff.). Das in Paragraph 11g geregelte Jugendangebot solle die Lebensrealit\u00e4t der jungen Zielgruppe abbilden und damit seinen Beitrag zur Erf\u00fcllung des Funktionsauftrags leisten (vgl. RStV, S. 23). Mit Stark &amp; Steiner (vgl. 2018, S. 89) l\u00e4sst sich \u201efunk\u201c trefflich als eine schmale Gratwanderung zwischen den normativen Anforderungen an den \u00d6RR und einer inidividuellen, unterhaltungsorientierten Logik von Online-Plattformen beschreiben. Ich sehe in diesem Jugendangebot grunds\u00e4tzlich einen essenziellen Schritt f\u00fcr den \u00d6RR, sich st\u00e4rker an den Interessen der 14- bis 29-J\u00e4hrigen zu orientieren und diese auf eine passgenaue Art mit Inhalten zu versorgen. Eine begleitende Recherche auf Facebook unterstreicht aber, dass der Unterhaltungsaspekt nicht zu sehr ausgereizt werden darf \u2013 Videos wie \u201eAlman im Home Office\u201c oder \u201e33 Zungenk\u00fcsse in 3 Stunden\u201c erscheinen mir per se noch nicht gemeinwohlf\u00f6rderlich. Problematisch k\u00f6nnte die schwierige Sichtbarkeit des Formates sein, da \u201efunk\u201c auf den ersten Blick noch keine Verbindung zu ARD und ZDF suggeriert. Au\u00dferdem geben die beiden \u00f6ffentlich-rechtlichen Anbieter die Beitragsselektion in die H\u00e4nde der Intermedi\u00e4re, die die Inhalte von \u201efunk\u201c auf Basis von Algorithmen distribuierten (vgl. Stark &amp; Steiner 2018, S. 88) \u2013 und spielen damit ihren gr\u00f6\u00dften und gef\u00e4hrlichsten Kontrahenten in die Karten.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Intermedi\u00e4re treiben den \u00d6RR in die Enge<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Bedrohung durch andere global player auf dem digitalen Medienmarkt betrifft dabei auch die privaten Sender: <em>\u201eNeue Akteure und Angebotsformen, insbesondere Plattformen und Intermedi\u00e4re entziehen dem Werbemarkt Investitionen, die nicht mehr f\u00fcr die Journalismus-Finanzierung zur Verf\u00fcgung stehen. Gleichzeitig erzeugen sie algorithmisch oder durch die B\u00fcndelung von User Generated Content ein Angebot, das m\u00f6glichweise von Teilen der \u00d6ffentlichkeit als funktionales \u00c4quivalent zu journalistisch produzierten Nachrichten und Kommentaren angesehen wird und durchaus informierend sowie meinungsbildend wirken kann\u201c<\/em> (Beck 2018, S. 351). Diese extreme Konkurrenz auf dem Werbemarkt k\u00f6nnte eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr sein, warum Presse und privater Rundfunk neidische Blicke auf die krisensichere Finanzierung des \u00d6RR werfen. Doch genau genommen sind alle drei Angebotsformen von Intermedi\u00e4ren bedroht. Denn diese b\u00f6ten Internet-Nutzer*innen bereits heute eine zentrale Orientierungsfunktion und setzten sich damit gegen etablierte Medienanbieter durch (vgl. Seufert 2017, S. 24). Diese Befunde sind insbesondere f\u00fcr den \u00d6RR dramatisch, gef\u00e4hrden sie doch die gesellschaftliche Legitimation des Funktionsauftrags. Wenn Plattformen zunehmend als Gatekeeper f\u00fcr die Entstehung und Ausgestaltung der digitalen \u00d6ffentlichkeit aus Sicht des Publikums eingesch\u00e4tzt werden (vgl. Dobusch 2018, S. 308 ff.), braucht es einen \u00d6RR, der dieser Entwicklung entschlossen entgegensteuert. Das Kerngesch\u00e4ft der Plattformen liegt n\u00e4mlich lediglich darin, fremde Inhalte zug\u00e4nglich zu machen (vgl. D\u00f6rr et al. 2016, S. 16 f.). Sie erm\u00f6glichten einerseits attraktive Ver\u00f6ffentlichungs- und Kreativit\u00e4tsspielr\u00e4ume f\u00fcr nicht-kommerzielle Akteure, andererseits stelle die algorithmische Filterung von Inhalten eine Gefahr dar (vgl. Dobusch 2018, S. 308 ff.). Die Automatismen dieser digitalen Plattformen k\u00f6nnen getrost als Gegenpol des Funktionsauftrags des \u00d6RR bezeichnet werden, denn es komme <em>\u201e (\u2026) schnell zu einer Entfremdung zu anderen Lebensmilieus, insbesondere auch zu einer gewissen politischen und kulturellen Isolierung (\u2026)\u201c<\/em> (D\u00f6rr et al. 2016, S. 17). Auch wenn die an \u00f6konomischen Zielen interessierten Intermedi\u00e4re wie Google gewisse Informationsgrenzen aufh\u00f6ben, schr\u00e4nkten sie durch den finanziell beeinflussbaren Algorithmus Meinungsvielfalt und Chancengleichheit ein (vgl. Gundlach 2020, S. 130 f.). Insbesondere Google steht dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Das US-amerikanische Unternehmen k\u00f6nne \u00fcber die algorithmische Organisation von Suchanfragen gro\u00dfen Einfluss auf die gesellschaftliche Meinungsbildung nehmen (vgl. ebd., S. 133). Aus der ARD\/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation (vgl. 2020, S. 57) geht zudem hervor, dass ein Gro\u00dfteil der Befragten in Zukunft zunehmenden Einfluss von Google &amp; Co. erwartet und \u00fcberdies die steigende Gefahr von Filterblasen prognostiziert.<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDiese Entwicklungen muss zur Kenntnis nehmen, wer sich heute daranmachen will, eine Medienordnung auf der H\u00f6he der digitalen Zeit zu gestalten. Denn nat\u00fcrlich brauchen die \u00fcberkommenen Regeln, nach denen wir das bislang journalistisch vermittelte gesellschaftliche Gespr\u00e4ch gestalten,eine Erneuerung im Angesicht neuer technologischer M\u00f6glichkeiten\u201c<\/em>, bringen Carsten Brosda und Wolfgang Schulz (2020, S. 13) auf den Punkt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Implikationen f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige, zwingend zukunftsf\u00e4hige Ausrichtung des \u00d6RR<\/h3>\n\n\n\n<p>Die dargestellten Entwicklungen der vergangenen Jahre und Monate tangieren die zuk\u00fcnftige, zwingend zukunftsf\u00e4hige Ausrichtung des \u00d6RR massiv. Der Begriff Neugestaltung ist mir daf\u00fcr zu hoch gegriffen und verkennt die bereits existierenden Anstrengungen des \u00d6RR. Vielmehr ben\u00f6tigt es ein zeitgem\u00e4\u00dfes Update in mehreren Bereichen und ausgehend von diversen Akteursgruppen. Mit der vorgestellten Wissensbasis und einigen L\u00f6sungsans\u00e4tzen aus der Literatur ergeben sich folgende, nach Oberbegriffen geordnete Implikationen f\u00fcr den \u00d6RR und die Medienpolitik der Zukunft:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Dynamische, zeitgem\u00e4\u00dfe Medienpolitik zur Entfaltung des \u00d6RR<\/h4>\n\n\n\n<p>Im Sinne von Brosda &amp; Schulz (vgl. 2020, S. 13) pl\u00e4diert dieser Beitrag f\u00fcr eine Flexibilisierung des Funktionsauftrags, der den \u00f6ffentlich-rechtlichen Akteuren mehr Freiheit und Eigenverantwortung einr\u00e4umt. Die Qualit\u00e4tskriterien des \u00d6RR sollten nicht an bestimmte Verbreitungswege gekoppelt werden (vgl. ebd.). Die einleuchtende Forderung nach einer Anpassung des Funktionsauftrags an die Gegebenheiten der Digitalisierung forderte auch der Akteurszusammenschluss \u201eZukunft der \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien\u201c. Diese sprachen sich unter anderem f\u00fcr eine Abschaffung der L\u00f6schfrist f\u00fcr bestimmte Sendungen, die erlaubte Verwendung presse\u00e4hnlicher Inhalte und eine Erweiterung des Archivauftrags der \u00f6ffentlich-rechtlichen Sender aus (vgl. Zukunft \u00d6ffentlich-Rechtliche 2018, S. 2). Weiter schreibt die Initiative hinsichtlich der Weiterentwicklung im Bereich der Telemedien: <em>\u201eDer Gesetzgeber sollte sich darauf beschr\u00e4nken, daf\u00fcr ein Verfahren bereit zu stellen, das sowohl die Beteiligung Betroffener als auch der \u00d6ffentlichkeit gew\u00e4hrleistet und \u2013 unter Wahrung europ\u00e4ischer Vorgaben \u2013 deutlich unaufw\u00e4ndiger ist als der bisher vorgesehene Drei-Stufen-Test\u201c <\/em>(ebd.). Im 22. Rundfunkstaatsvertrag haben sich die L\u00e4nder solchen Anpassungen bereits angenommen und analog zum Jugendangebot \u201efunk\u201c flexiblere Gestaltungsrichtlinien f\u00fcr den \u00d6RR festgelegt (vgl. Grassmuck 2020, S. 66). Dies erscheint als wichtiger Schritt, um in Zukunft innovative, junge, online-zentrierte Angebote flexibler in das Portfolio des \u00d6RR aufzunehmen. Zudem empfinde ich den Vorschlag sinnvoll, den \u00d6RR im Vergleich zu Intermedi\u00e4ren medienpolitisch zu privilegieren, wenn es um die Verbreitung der Inhalte auf diesen Plattformen geht (vgl. D\u00f6rr et al., S. 64 f.). Eine solche dynamische und zeitgem\u00e4\u00dfe Medienpolitik d\u00fcrfte in Zeiten massiver politischer, gesellschaftlicher und technologischer Transformationen die Grundvoraussetzung f\u00fcr einen funktionierenden \u00d6RR im Netz bilden \u2013 stets unter Wahrung und in Abgleich des in Paragraph 11 festgeschriebenen Funktionsauftrags!<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Experimentierfreude als strategischer Part des \u00d6RR<\/h4>\n\n\n\n<p>Der \u00d6RR sollte die von einigen Autor*innen angeregte Idee eines nationalen und europ\u00e4ischen Public Open Space wagen (vgl. Mitschka &amp; Unterberger 2018, Vorwort; vgl. D\u00f6rr et al. 2016, S. 95 f.; vgl. Grassmuck 2020, S. 79 f.). Diese impliziert eine Vernetzung mit Einrichtungen wie Museen sowie anderen Kultur- und Bildungsinstitutionen (vgl. D\u00f6rr et al. 2016, S. 95 f.). Dort k\u00f6nnten unter Federf\u00fchrung des \u00d6RR kultur-relevante Inhalte und Angebote geb\u00fcndelt werden. Als Vorbild dient dabei beispielsweise die europ\u00e4ische Plattform <a href=\"https:\/\/www.europeana.eu\/de\">Europeana<\/a> (vgl. Grassmuck 2020, S. 80). Eine Kooperation mit der einer \u00e4hnlichen Logik des \u00d6RR folgenden Wissensplattform Wikipedia, die sich auch unter uns jungen Menschen gro\u00dfer Beliebtheit erfreut, wurde mit Bewegtbild-Inhalten von Terra X (ZDF) zum Thema Erderw\u00e4rmung bereits durchgef\u00fchrt (vgl. ebd., S. 80 f.). Dies ist ein sinnvoller Ansatz, um den Funktionsauftrag digital mit Leben zu f\u00fcllen und sich mit anderen Plattformen zu vernetzen. Vor allem kann es au\u00dferdem ansatzweise bedeuten, die Abh\u00e4ngigkeit von Intermedi\u00e4ren wie YouTube zu verringern. Zus\u00e4tzlich lohnt sich ein Blick nach Gro\u00dfbritannien zur BBC, die in Deutschlands Rundfunkhistorie ohnehin eine ma\u00dfgebliche Rolle spielt. Dort werden den Nutzer*innen unter anderem zeitsouver\u00e4ne Zugriffe auf Mediatheken und die Verwendung des mobilen <a href=\"https:\/\/www.bbc.co.uk\/iplayer\">Videoportals iPlayer<\/a> mit Feedbackfunktion erm\u00f6glicht (vgl. D\u00f6rr et al., S. 74 f.). Zudem baute die BBC eine eigene Online-Plattform f\u00fcr medien\u00fcbergreifende Inhalte mit hoher Qualit\u00e4t auf, schuf ein Netzwerk von Reportern zur Unterst\u00fctzung des Lokaljornalismus sowie einen <a href=\"https:\/\/www.bbc.com\/lnp\/sdu\">Hub f\u00fcr lokalen Datenjournalismus<\/a> (vgl. ebd., S. 78 f.). Die ausgekoppelte Plattform <a href=\"https:\/\/www.bbc.co.uk\/sounds\">BBC Audio Sounds<\/a>, die unter anderem ein breites Podcast-Angebot bietet, meldete im vergangenen Jahr Rekordzahlen (vgl. Scheele 2020). Well played! An diesem starken Beispiel k\u00f6nnten sich die \u00f6ffentlich-rechtlichen Anbieter in Deutschland orientieren und die digitale Spielwiese in Vereinbarung mit dem Funktionsauftrag umf\u00e4nglicher und kreativer nutzen. Dabei ist ein wichtiger positiver Nebeneffekt in Aussicht, der die Abgrenzung zu Intermedi\u00e4ren vereinfachen k\u00f6nnte: Die St\u00e4rkung der eigenen Medienmarken ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach Hardy Gundlach (vgl. 2020, S. 138) fungierten starke Brands als Vertrauensanker f\u00fcr Rezipient*innen, die bei der Suche nach Informationen eine feste und verl\u00e4ssliche Anlaufstelle bevorzugten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Medienkompetenz f\u00f6rdern, Nutzer*innenverantwortung st\u00e4rken<\/h4>\n\n\n\n<p>Insbesondere junge Menschen, die in diesem digitalen Medienmarkt mit zahlreichen Intermedi\u00e4ren und Streaming-Anbietern aufwachsen, sollten zus\u00e4tzlich die Perspektiven \u00f6ffentlich-rechtlicher Anbieter in ihr Medienreportoire aufnehmen. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, bedarf es der F\u00f6rderung von Medienkompetenz: <em>\u201eMediennutzerinnen und -nutzer ben\u00f6tigen eine fundierte Medienkompetenz, um sie im Gedanken des Public Value in ihrer Doppelrolle als Rezipientin\/Rezipient und B\u00fcrgerin\/B\u00fcrger zu st\u00e4rken, die Public-Value-Medien nutzen und fordern\u201c<\/em> (Gonser 2018, S. 3). Aus eigener Erfahrung wei\u00df ich, dass dieses Thema an Schulen viel zu kurz kommt. Medienkompetenz im digitalen Zeitalter sollte mindestens Ber\u00fccksichtigung im Politikunterricht finden, wenn nicht sogar als eigenes Fach angeboten werden. In den Bildungsinstitutionen muss zwingend das grundlegende Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die Bedeutung journalistischer und \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien f\u00fcr die Ausgestaltung demokratischer Prozesse gelegt werden (vgl. Schneider &amp; Eisenegger 2018, S. 106). Mediensozialisation und damit einhergehende Nutzungsroutinen gelten schlie\u00dflich als pr\u00e4gende Prozesse f\u00fcr sp\u00e4teres Rezeptionsverhalten (vgl. Gonser &amp; Reiter 2018, S. 153). Sind die Grundlagen f\u00fcr Medienkompetenz fl\u00e4chendeckend gelegt, entscheiden die Nutzer*innen \u00fcber die Anwendung des gesammelten Wissens. Daher ist an s\u00e4mtliche (junge) Medienrezipient*innen zu appellieren, sich \u00fcber die Auswirkungen ihres medialen Konsums bewusst zu werden und die von Nicole Gonser beschriebene Doppelrolle anzunehmen. Denn sie sind es, die durch ihr konkretes Nutzungsverhalten und die Nachfrage ma\u00dfgeblich zur Ausgestaltung des Mediensystems beitrugen (vgl. Beck 2018, S. 349).<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Mehr Partizipation in Entstehungsprozessen, mehr Transparenz und Vielfalt in Entscheidungsprozessen<\/h4>\n\n\n\n<p>Eine st\u00e4rkere Partizipation der Rezipient*innen innerhalb der Entstehungsprozesse des \u00d6RR ist in der Literatur nahezu Konsens. Dieses Streben geht von der Annahme aus, dass neben den klassischen Codes der Massenmedien eine sozialmediale Komponente, die Feedback- und Austauschm\u00f6glichkeiten beinhaltet, gravierend an Bedeutung gewinnt (vgl. Rau 2019, S. 52 f.). Spannend und logisch zugleich ist der Vorschlag von Christopher Buschow, sich an journalistischen Start-Ups zu orientieren. Er unterscheidet zwischen zwei Formen der Beteiligung: Mitarbeit innerhalb der Themenselektion und Konversationsjournalismus (vgl. Buschow 2018, S. 33). F\u00fcr den \u00d6RR ergibt erstere Option Sinn. Nutzer*innen k\u00f6nnten an Redaktionssitzungen teilnehmen und aktiv Themenw\u00fcnsche einbringen (vgl. ebd.). Die konkrete Recherche und Endergebnisse l\u00e4gen weiterhin in den H\u00e4nden der ausgebildeten Spezialist*innen des \u00d6RR (vgl. ebd.). Ein weiterer Ansatzpunkt w\u00e4re f\u00fcr mich die Schaffung von Synergien zwischen dem \u00d6RR und B\u00fcrgermedien. Beck (vgl. 2018, 273 f.) berichtet, dass letztere nicht professionell produzierten und \u00fcber ihre Abschaffung diskutiert werde. Warum sollte der \u00d6RR nicht beispielsweise auf einer zentralen Plattform im Internet B\u00fcrgermedien unterst\u00fctzen, w\u00e4hrend diese als optimaler Spiegel f\u00fcr gesellschaftlich relevante Themen fungieren? Das riecht nach einer Win-Win-Situation f\u00fcr beide Seiten. Klaus Meier (2018, S. 37) fasst die Kernidee der Partizipationsbef\u00fcrworter*innen unter der Formel \u201eUnser aller Rundfunk\u201c zusammen: <em>\u201eSie enth\u00e4lt vielerlei Potenzial f\u00fcr neue redaktionelle Ideen, die nicht nur einseitige Vorstellungen von Demokratie und \u00d6ffentlichkeit in der digitalen Medienwelt verfolgen, sondern sowohl partizipativ und dialogorientiert umfassende Beteiligungsm\u00f6glichkeiten vieler Akteure am \u00f6ffentlichen Diskurs er\u00f6ffnen, als auch liberal-repr\u00e4sentative Modelle mit der Sehnsucht nach Orientierung, Verl\u00e4sslichkeit und Aufkl\u00e4rung umsetzen und mit Leben f\u00fcllen<\/em>\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Forderung nach st\u00e4rkerer Transparenz innerhalb der Entscheidungsprozesse ist insbesondere auf die Kontrollgremien des \u00d6RR gem\u00fcnzt. Diese sollten dialogorientierter agieren und beispielsweise offene Tagungen abhalten (vgl. Meier 2018, S. 36; vgl. Zukunft \u00d6ffentlich-Rechtliche 2018, S. 3). Ferner empfiehlt dieser Beitrag eine Entpolitisierung der Kontrollgremien, die sich in einer ausgewogeneren und staatsferneren Zusammensetzung widerspiegeln w\u00fcrde. Hierf\u00fcr k\u00f6nnen die Anregungen eines Kommunikationsrates (vgl. Jarren 2020, S. 258) und eines gesellschaftlichen Kontrollgremiums (vgl. Donges 2016, S. 92) aufgegriffen werden. Damit ginge gleichzeitig eine st\u00e4rkere Vielfalt in Entscheidungsprozessen einher. Diese k\u00f6nnte au\u00dferdem durch eine diversifiziertere Charakterstruktur in Redaktionen intensiviert werden (vgl. P\u00f6rksen 2018, S. 48) \u2013 so, wie es beispielsweise \u201efunk\u201c in der Praxis umgesetzt hat. Ein essenzieller Ansatz f\u00fcr eine h\u00f6here Akzeptanz des \u00d6RR besteht f\u00fcr mich abschlie\u00dfend in einer transparenteren Information \u00fcber den Rundfunkbeitrag. Damit sind wir am Ausgangsbeispiel angekommen: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollte bereits in seinem Einziehungsanschreiben ausf\u00fchrlich darstellen, wie sich die monatliche Abgabe zusammensetzt und in welche Bereiche sie konkret investiert wird. Exemplarisch daf\u00fcr sei auf die Ausf\u00fchrungen von Volker Grassmuck (vgl. 2020, S. 52-57) hingewiesen, der die Kostenstellen Personal, Programm und Organe \u00fcbersichtlich erkl\u00e4rt und auch die Vorteile f\u00fcr Verweigerer des \u00d6RR eindr\u00fccklich zusammenfasst.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Pl\u00e4doyer f\u00fcr einen starken \u00d6RR innerhalb einer dynamischen Medienpolitik <\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Seiten von Grassmuck haben mir jedenfalls sehr dabei geholfen, die Beitragsfinanzierung besser zu verstehen. Ich habe sie sogleich an meinen Mitbewohner weitergeleitet und bin gespannt auf seine Antwort. F\u00fcr mich steht fest, dass sich das Duale Rundfunk-Modell mit binnen- und au\u00dfenpluralistischer Sicherstellung von Vielfalt &nbsp;bew\u00e4hrt hat \u2013 ebenso wie die feste Finanzierung. In diesen politisch, gesellschaftlich und technologisch bewegten Zeiten braucht es vielleicht sogar mehr denn je einen gest\u00e4rkten \u00d6RR als einordnende, demokratief\u00f6rdernde Instanz. Mit einer dynamischen Medienpolitik und weiteren Anst\u00f6\u00dfen aus Wissenschaft, IT und Medienbranche ergeben sich dem \u00d6RR dar\u00fcber hinaus vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten, sein Angebot konsequent an einer dem Funktionsauftrag gerecht werdenden Digitalstrategie auszurichten. Gelingt dem \u00d6RR in Deutschland dieser Spagat, ist es zumindest m\u00f6glich, dass er die Diskussionen um seine Legitimit\u00e4tsgrundlage k\u00fcnftig auch in Alltagssituationen zumindest in geringerem Ausma\u00df f\u00fchren darf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Literatur<\/h2>\n\n\n\n<p>ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2020): F\u00fcr alle \u2013 von allen: Der Rundfunkbeitrag. Privates Anschreiben zur Erhebung des Rundfunkbeitrags.<\/p>\n\n\n\n<p>ARD ZDF-Forschungskommision (2020): ARD\/ZDF-Massenkommunikation 2020. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.ard-zdf-massenkommunikation.de\/files\/Download-Archiv\/MK_2020\/MK_2020_Publikationscharts_final.pdf\">https:\/\/www.ard-zdf-massenkommunikation.de\/files\/Download-Archiv\/MK_2020\/MK_2020_Publikationscharts_final.pdf<\/a> , abgerufen am 04.02.2020.<\/p>\n\n\n\n<p>Arnold, Klaus (2016): Qualit\u00e4t des Journalismus. In: M. L\u00f6ffelholz, L. Rothenberger (Hrsg.), Handbuch Journalismustheorien (S. 551-563). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>BBC (2021): Mehrere Reiter und Themengebiete der Webseite. Siehe Verlinkungen im Text. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.bbc.com\/\">https:\/\/www.bbc.com\/<\/a> , abgerufen am 10.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Beck, Klaus (2018): Das Mediensystem Deutschlands. Strukturen, M\u00e4rkte, Regulierung. Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>Buschow, Christopher: Was der \u00f6ffentlich-rechtliche Rundfunk von journalistischen Start-ups lernen kann. Zur Zusammenarbeit von Neugr\u00fcndungen mit ihrem Publikum. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 23-40). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>Bundesl\u00e4nder Deutschlands (2019): Staatsvertrag f\u00fcr Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) vom 31. August 1991, zuletzt ge\u00e4ndert durch den Zweiundzwanzigsten Rundfunk\u00e4nderungsstaatsvertrag vom 15. \u2013 26. Oktober 2018. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.mdr.de\/unternehmen\/informationen\/dokumente\/staatsvertrag-rundfunk-telemedien-rundfunkstaatsvertrag100-downloadFile.pdf\">https:\/\/www.mdr.de\/unternehmen\/informationen\/dokumente\/staatsvertrag-rundfunk-telemedien-rundfunkstaatsvertrag100-downloadFile.pdf<\/a>, abgerufen am 04.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Dobusch, Leonhard (2018): Demokratisch-mediale \u00d6ffentlichkeiten im Zeitalter digitaler Plattformen. In In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien (S. 308-312). Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Donges, Patrick (2016): Funktionsauftr\u00e4ge des Rundfunks. In J. Heesen (Hrsg.), Handbuch Medien- und Informationsethik (S. 89-95). Stuttgart, J. B. Metzler Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>D\u00f6rr, Dieter, Holznagel, Bernd &amp; Picot, Arnold (2016): Legitimation und Auftrag des \u00f6ffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/assets\/161007-gutachten-doerr-holznagel-picot-100~original\">https:\/\/www.zdf.de\/assets\/161007-gutachten-doerr-holznagel-picot-100~original<\/a> , abgerufen am 06.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Eberwein, Tobias, Saurwein, Florian &amp; Karmasin, Matthias (2019): \u00d6ffentlich-rechtlicher Rundfunk in Europa: ein kennzahlenbasierter Vergleich zum Verh\u00e4ltnis von Finanzierung und Publikumsleistungen. In: M. Heimbach-Steins (Hrsg.): \u00d6ffentlich-rechtliche Medien &#8211; Jahrbuch f\u00fcr Christliche Sozialwissenschaften, Band 60 (S. 141\u2013167). M\u00fcnster: Aschendorff Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Eisenegger, Markus &amp; Schneider, J\u00f6rg (2018): Newsrepertoires junger Erwachsener Mediennutzung und Politikwahrnehmung im Wandel. <a>In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 93-107). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Filipovi\u0107, Alexander (2019): \u00d6ffentlichkeitsbegriff und Gemeinwohlrelevanz des \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Eine sozial- und medienethische Perspektive. In: M. Heimbach-Steins (Hrsg.): \u00d6ffentlich-rechtliche Medien &#8211; Jahrbuch f\u00fcr Christliche Sozialwissenschaften, Band 60 (S. 87\u2013112). M\u00fcnster: Aschendorff Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Funk (2021): Webseite des Jugendangebotes von ARD und ZDF. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.funk.net\/funk\">https:\/\/www.funk.net\/funk<\/a>, abgerufen am 04.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Gonser, Nicole (2018): Zur Bedeutung von Public-Value-Medien f\u00fcr das Publikum. Eine Einleitung. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 1-8). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>Gonser, Nicole &amp; Reiter, Gisela (2018): \u00d6ffentlich-rechtliche Medienangebote und die Haltung des Publikums. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 151-165). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>Grassmuck, Volker (2018): F\u00fcr eine europ\u00e4ische Plattform in Public Partnership. In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien (S. 313-319). Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Grassmuck, Volker (2020): \u00d6ffentlich-Rechtliche Medien. Auskunft zu einigen h\u00e4ufig gestellten Fragen. Eine Publikation der Heinrich-B\u00f6ll-Stiftung, Juni 2020. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.boell.de\/de\/2020\/06\/30\/oeffentlich-rechtliche-medien\">https:\/\/www.boell.de\/de\/2020\/06\/30\/oeffentlich-rechtliche-medien<\/a>, abgerufen am 04.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Gundlach, Hardy (2020): Brauchen wir eine \u00f6ffentlich-rechtliche Suchmaschine? Zum Wettbewerb im Online-Informationsmarkt und strategische Optionen f\u00fcr Public-Service-Medien. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 129-150). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>Hanfeld, Michael (2020): Uns droht ein Plattformschutzgesetz. Fragen an den Pr\u00e4sidenten des Presselegerverbands, Mathias D\u00f6pfner. In Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 284, Ausgabe vom 05.02.2020, S. 16. Frankfurt: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>Jarren, Otfried (2020): Verantwortungskultur in der Kommunikationsgesellschaft: Kommunikationspolitik \u2013 als Ansatz zur Ausgestaltung der digitalen Medienwelt. In A. Seibert-Fohr (Hrsg.), Entgrenzte Verantwortung: Zur Reichweite und Regulierung von Verantwortung in Wirtschaft, Medien, Technik und Umwelt (S. 241-261). Berlin: Springer Verlag GmbH.<\/p>\n\n\n\n<p>Kops, Manfred (2016): Der Rundfunk als privates und \u00f6ffentliches Gut. In: Arbeitspapiere des Instituts f\u00fcr Rundfunk\u00f6konomie an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln, Nr. 307 (S. 5-33). Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"http:\/\/www.rundfunk-institut.uni-koeln.de\/\">http:\/\/www.rundfunk-institut.uni-koeln.de\/<\/a>, abgerufen am 09.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Meier, Klaus (2018): Unser aller Rundfunk. In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien (S. 35-37). Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitschka, Konrad &amp; Unterberger, Klaus (2018): Vorwort. In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien. Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>P\u00f6rksen, Bernhard (2018): Die neue Macht des Publikums. In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien (S. 38-49). Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Rau, Harald (2019): Selbst\u00e4nderungsf\u00e4higkeit im deutschen Rundfunk. Systemtheoretisch motivierte \u00dcberlegungen zu einer zukunftsorientierten regulatorischen Eingriffslegitimierung. In: J. Krone &amp; A. Gebesmair (Hrsg.), Zur \u00d6konomie gemeinwohlorientierter Medien (S. 37-56). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Scheele, Franz (2020): Podcast-Plattform der BBC meldet Rekordnutzung. In: Werben &amp; Verkaufen. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/www.wuv.de\/medien\/podcast_plattform_der_bbc_meldet_rekordnutzung\">https:\/\/www.wuv.de\/medien\/podcast_plattform_der_bbc_meldet_rekordnutzung<\/a>, abgerufen am 10.02.2021.<\/p>\n\n\n\n<p>Seufert, Wolfgang (2017): Das Internet und seine Konsequenzen f\u00fcr die medien\u00f6konomische Theorie. In W. Seufert (Hrsg.), Media Economics revisited. (Wie) Ver\u00e4ndert das Internet die \u00d6konomie der Medien? (S. 9-32). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Siegert, Gabriele, Sommer, Christoph &amp; von Rimscha, Bj\u00f8rn (2018): Unterhaltung als \u00f6ffentlich-rechtlicher Auftrag. In K. Mitschka &amp; K. Unterberger (Hrsg.), Public Open Space. Zur Zukunft \u00f6ffentlich-rechtlicher Medien (S. 225-241). Wien, facultas Verlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Stark, Birgit &amp; Steiner, Miriam (2018): Public Network Value for the Next Generation am Beispiel von funk. Das neue Online-Jugendangebot. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 77-92). Wiesbaden: Springer Fachmedien.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00fcssenbacher, Daniela (2018): Der Journalismus und sein Publikum. Zwischen Attraktion und Beziehungsarbeit. In: N. Gonser (Hrsg.), Der \u00f6ffentliche (Mehr-)Wert von Medien. Public Value aus Publikumssicht (S. 193-210). Wiesbaden: Springer Fachmedien. Zukunft-\u00d6ffentlich-Rechtliche (2018): Zur Zukunft der \u00f6ffentlich-rechtlichen Medien &#8211; Offener Brief. Online verf\u00fcgbar unter <a href=\"https:\/\/zukunft-\u00f6ffentlich-rechtliche.de\/\">https:\/\/zukunft-\u00f6ffentlich-rechtliche.de\/<\/a>, abgerufen am 08.11.2020.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der zweite von insgesamt vier Essays, die sich damit auseinandersetzen, wie die Zukunft von Massenmedien und Sozialen Medien auch politisch verantwortlich gestaltet werden k\u00f6nnen. 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